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Invasive Plattwurm-Art Landplanarien in Schleswig-Holstein nachgewiesen

Das Landesamt für Umwelt informiert über den Umgang mit gefundenen Exemplaren

Bürgerinnen und Bürger sollten beim Kauf von Topfpflanzen für den Garten bei diesem mitgelieferten Exemplar aufmerksam sein. Foto. Kathrin Glaw

In einer Topfpflanze in Hohenwestedt sind mehrere Individuen des aus Australien stammenden Plattwurms Caenoplana variegata gefunden worden. Diese landlebende Planarie wurde erstmalig 2023 in Deutschland entdeckt. In Schleswig-Holstein ist der Fund aktuell das zweite bestätigte Vorkommen, wie das Landesamt für Umwelt (LfU) Schleswig-Holstein in Flintbek mitteilt. 
 
Die Art Caenoplana variegata kann grundsätzlich im Freiland überleben, hat aber auf Grund ihrer tropischen Herkunft Probleme mit dem europäischen Winter. Wie viele andere Landplanarien ist auch Caenoplana variegata für ihre enorme Regenerationsfähigkeit bekannt. Das bedeutet, dass ein in zwei Stücke geteiltes Tier aus beiden Teilen ein neues Individuum regenerieren kann. Landplanarien führen eine räuberische Lebensweise, sie ernähren sich von anderen Bodenbewohnern wie Regenwürmern, Schnecken und Kellerasseln. 
 
Insgesamt wurden in Europa inzwischen 25 verschiedene Arten von gebietsfremden und teilweise invasiven Landplanarien nachgewiesen. Kommt es bei solchen invasiven Arten dazu, dass sie sich in unseren Ökosystemen stark ausbreiten, kann es zur Gefährdung unserer heimischen Bodenökosysteme kommen. 
 
Bürgerinnen und Bürger sollten beim Kauf von Topfpflanzen für den Garten aufmerksam sein. Haben Töpfe einige Zeit auf dem Boden gestanden, sollte unter die Töpfe geschaut werden, da sich dort die Landplanarien gerne aufhalten. Im Zweifelsfall sollte die Erde aus Pflanztöpfen komplett ausgetauscht und dem Restmüll zugeführt werden. 
 
Umgang mit gefundenen Exemplaren: Bitte versuchen Sie, ein Entkommen der Tiere in die Freiheit zu verhindern. Fangen Sie alle Exemplare ein und bringen Sie sie in ausbruchsicheren Gefäßen unter. Da einzelne Arten der Landplanarien in der Lage sind, über ihre Haut einen giftigen Schleim abzusondern, sollten die Würmer nur mit Schutzhandschuhen angefasst werden. Funde sollten außerdem der zuständigen Behörde gemeldet werden. Dies kann in Schleswig-Holstein über folgende E-Mail Adresse erfolgen: invasive.arten@lfu.landsh.de 
 
In der E-Mail enthalten sein sollten folgende Punkte:  

•    ein Foto des gefundenen Individuums, am besten von der Oberseite und der Unterseite 
•    der genaue Fundort, falls möglich mit Koordinaten 
•    im Fall von einem Fund in gekauften Pflanzen, bitte den Markt/Online-Handel angeben und Foto des Pflanzenpasses einreichen. 
 
Verantwortlich für diesen Pressetext: Martin Schmidt und Janine Wergin, Landesamt für Umwelt (LfU)