Um ihr Leid zu verringern und eine unkontrollierte Vermehrung einzudämmen, startet in Schleswig-Holstein am 26. Oktober erneut die landesweite Kastrationsaktion. Dabei können freilebende Katzen in teilnehmenden Gemeinden eingefangen und kastriert werden. Die Aktion ist ein Gemeinschaftsprojekt von Tierschutzverbänden, Tierärzteschaft, Kommunen, Landesjagdverband und dem Land Schleswig-Holstein.
Verbraucherschutzministerin Cornelia Schmachtenberg sagte: „Tierschutz heißt für mich, Tierleid vorzubeugen. Freilebende Katzen sind oft krank, verletzt und auf sich allein gestellt. Mit den Kastrationsaktionen wollen wir verhindern, dass sich ihr Leid von Generation zu Generation fortsetzt. Im Frühjahr konnten bereits 1.422 Katzen kastriert werden. Mein Dank gilt allen Ehrenamtlichen, Tierschutzvereinen, Tierärztinnen und Tierärzten sowie Gemeinden, die dafür gemeinsam anpacken. Mit der Katzenschutzverordnung haben wir seit Juli zudem erstmals einheitliche Regeln für ganz Schleswig-Holstein. Künftig müssen auch gehaltene Katzen kastriert werden, wenn sie unkontrollierten Freigang haben. So können sie nicht zur Vermehrung freilebender Katzen beitragen. Kastrationsaktionen und Verordnung greifen ineinander: So stärken wir den Tierschutz und gehen das Katzenelend dauerhaft an."
Ellen Kloth, Vorsitzende des Landesverbands Schleswig-Holstein des Deutschen Tierschutzbundes, sagte: „Die halbjährliche Kastrationsaktion für freilebende Katzen ist ein unverzichtbarer Beitrag, um das Leid unkontrollierter Populationen zu lindern und die Gesundheit freilebender Katzen nachhaltig zu verbessern. Im Zusammenspiel mit der seit Juli geltenden Katzenschutzverordnung wird effektiv dazu beigetragen, die unkontrollierte Vermehrung weiter einzudämmen. Der Druck auf den Bestand freilebender Katzen wird verringert und das Tierwohl gestärkt. Mit beiden Maßnahmen nimmt Schleswig-Holstein erfreulicherweise eine Vorreiterrolle im Sinne des Tierschutzes ein."
Voraussetzung für die Teilnahme an der Aktion und die Übernahme der Behandlungskosten ist, dass die Katzen während des Aktionszeitraums in einer teilnehmenden Gemeinde gefangen wurden. Im Mittelpunkt stehen Orte, an denen sich besonders viele freilebende Katzen aufhalten. Auskunft über solche Schwerpunkte geben die zuständigen Gemeinden und örtlichen Tierschutzvereine. Die Fängerin oder der Fänger muss einen vorbereiteten Vordruck ausfüllen und unterschreiben. Damit wird bestätigt, dass es sich tatsächlich um eine freilebende Katze handelt.
Die Kastrationskosten werden vollständig gedeckt: Die durchführenden Tierarztpraxen verzichten auf 30 Euro Honorar je Tier. Die verbleibenden 125 Euro für einen Kater beziehungsweise 156 Euro für eine weibliche Katze werden aus dem Fonds übernommen. Nach der Kastration müssen die Tiere wieder an ihren Fangort gebracht werden.
Das Land Schleswig-Holstein stellt für 2026 insgesamt 110.000 Euro für die Aktionen bereit. Der Deutsche Tierschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein und der Deutsche Tierschutzbund beteiligen sich mit jeweils 10.000 Euro. Hinzu kommen Spenden. Die teilnehmenden Gemeinden übernehmen weiterhin 50 Prozent der in ihrem Gebiet anfallenden Kastrationskosten.
Weitere informationen: www.gegenkatzenelend.schleswig-holstein.de
