Nach drei bestätigten Geflügelpestausbrüchen in den Kreisen Nordfriesland, Segeberg und Schleswig-Flensburg sowie vermehrten positiven Befunden bei Wildvögeln setzt das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) die landesweite Allgemeinverfügung zu Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln erneut in Kraft. Sie gilt ab heute (27. Oktober 2026) und soll die Ausbreitung des Erregers verhindern und die Geflügelbestände schützen.
Landwirtschaftsministerin Cornelia Schmachtenberg erklärt: „Wir müssen uns in den kommenden Wochen auf ein schweres Geflügelpestgeschehen einstellen. Konsequente Biosicherheit hilft, die eigenen Tiere zu schützen und eine Weiterverbreitung der Geflügelpest zu vermeiden. Ich bitte deshalb alle Geflügelhalterinnen und -halter, ihre Schutzmaßnahmen sorgfältig zu überprüfen und im Alltag einzuhalten. Das gilt für landwirtschaftliche Betriebe ebenso wie für private Haltungen mit wenigen Tieren. Wir beobachten die Entwicklung aufmerksam und stehen mit den zuständigen Veterinärbehörden in engem Austausch.“
Wichtige Schutzhinweise für Geflügelhalterinnen und -halter:
Mit dem erneuten Inkrafttreten der Allgemeinverfügung gelten in Schleswig-Holstein wieder verbindlich unter anderem folgende Maßnahmen:
- gründliche Reinigung und Desinfektion von Händen und Schuhen vor Betreten der Ställe
- Nutzung ausschließlich betriebsinterner Schutzkleidung einschließlich separaten Schuhwerks
- Reinigung und Desinfektion aller Transportmittel, die mit Geflügel in Kontakt gekommen sind, nach jeder Nutzung
Darüber hinaus weist das Ministerium darauf hin, dass Geflügel nur an Stellen gefüttert werden darf, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Es darf kein Oberflächenwasser zum Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Materialien müssen vor Wildvögeln geschützt aufbewahrt werden.
Halterinnen und Halter müssen auf erhöhte Tierverluste oder Krankheitssymptome achten. Bei solchen Auffälligkeiten ist unverzüglich eine veterinärmedizinische Untersuchung zu veranlassen. Wer bislang seinen Bestand noch nicht beim zuständigen Veterinäramt registriert hat, muss dies umgehend nachholen. Zusätzlich sind die jeweils geltenden Anordnungen der zuständigen Kreise und kreisfreien Städte zu beachten.
Aktuelles Geflügelpestgeschehen
Seit dem 21. Oktober 2026 wurde in drei Geflügelhaltungen in den Kreisen Nordfriesland, Segeberg und Schleswig-Flensburg Geflügelpest festgestellt. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat die Infektionen mit dem Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1 bestätigt. Es handelt sich um die ersten drei Geflügelpestausbrüche beim Hausgeflügel in Schleswig-Holstein in diesem Herbst. Die vorgeschriebene tierschutzgerechte Tötung der Tiere sowie die fachgerechte Entsorgung der getöteten und verendeten Tiere wurden bereits durchgeführt.
Rund um die betroffenen Betriebe in Segeberg und Schleswig-Flensburg wird eine Sperrzone eingerichtet, die aus einer Schutzzone von mindestens drei Kilometern und einer Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern besteht. Davon betroffen sind auch Teile der Kreise Stormarn und Nordfriesland. In der Sperrzone gelten strenge gesetzliche Vorgaben für Geflügelhaltungen. Dazu gehören unter anderem ein Aufstallungsgebot sowie ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel. Weitere Informationen werden von den genannten Kreisen bereitgestellt. Die zuständigen Veterinärbehörden veranlassen die erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Tierseuche vor Ort. Das MLLEV begleitet die Maßnahmen in enger Abstimmung mit den betroffenen Kreisen.
Das Friedrich-Loeffler-Institut hat zudem Geflügelpest bei zwei Wildvögeln seit Herbst 2026 nachgewiesen. Bei mehr als 30 im Landeslabor Schleswig-Holstein positiv voruntersuchten Wildvögeln wird eine Bestätigung durch das FLI erwartet. Bisher liegen Befunde aus den Kreisen Nordfriesland, Pinneberg und Stormarn vor. Es werden noch Proben aus weiteren Kreisen erwartet.
Hintergrund:
Die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln zu schweren Erkrankungen und massenhaftem Verenden führen kann.
