Derzeit erreichen die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein (LKSH) täglich eine Vielzahl an Nachfragen zur Weiterentwicklung der Düngeverordnung, insbesondere aufgrund aktueller Presseberichte. Hintergrund ist, dass sich die Agrarminister der Bundesländer darauf verständigt haben, welcher Weg zur Neuausrichtung des Düngerechts beschritten und weiterverfolgt werden soll. Diskutiert werden verschiedene Varianten mit und ohne die Ausweisung von roten Gebieten und der Möglichkeit einer Wahlfreiheit der Bundesländer für eine Variante.
Für die Praxis in Schleswig-Holstein bleiben die allgemeinen Vorgaben der bundesrechtlichen Düngeverordnung maßgeblich und die zusätzlichen Anforderungen in den roten Gebieten werden aktuell nicht vollzogen. Diskutierte Änderungen sind noch keine verbindlichen Vorgaben. Die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein begleitet den Prozess fachlich sofern möglich, verfolgt die Entwicklungen und informiert, sobald konkrete Änderungen und deren Auswirkungen für die Betriebe feststehen.
Hanna Makowski, LKSH
