Aktuelles

Bundesförderprogramm für Drohnen mit Wärmebildkamerasystem zur Rehkitzrettung 2026

Durch den Einsatz von Drohnen mit geeigneten Wärmebildkameras steht eine effiziente Technik zur Verfügung, um Wildtiere und vor allem Rehkitze vor dem Mähtod zu bewahren.

Rehkitz im Gras

Der Einsatz von Drohnen verhindert, dass Rehkitze, die sich geduckt im Gras aufhalten, beim Mähen verletzt oder sogar getötet werden. Foto: Pixabay

Aus diesem Grund hat sich das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) auch in diesem Jahr dazu entschlossen, die Anschaffung solcher Drohnen für einen festgelegten Kreis von Anwendern mit einem Volumen von 2,1 Millionen Euro zu fördern.

Im Förderjahr 2026 wird ein Festbetrag von maximal 3.000,00 Euro pro Drohne gefördert.

Antragsberechtigt sind:

Kreisjagdvereine und Jägervereinigungen auf regionaler, lokaler oder Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins zu deren Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens gehören und andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen bei der Wiesenmahd (sog. Kitzrettungsvereine), gehören. Der Schwerpunkt Rehkitzrettung ist durch die Satzung nachzuweisen.
Nicht antragsberechtigt sind:

Jagdgenossenschaften (vgl. § 9 Bundesjagdgesetz)
Hegegemeinschaften in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Vereine in Gründung
Einzelunternehmen und
Privatpersonen
Wir bitten Sie vor der Antragstellung unbedingt das Merkblatt "FAQ - Häufig gestellte Fragen, Stand: 25.02.2026 (PDF, 279 KB, barrierefrei)" und die Richtlinie zur Förderung der Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkamera zur Rehkitzrettung (PDF, 437 KB, Nicht barrierefrei) gründlich zu lesen!

Antragsverfahren
Das Antragsverfahren, bei dem jeder Teilnehmer einen einzigen Antrag auf Förderung stellen kann, ist ausschließlich online über das elektronische Antragssystem sehr einfach möglich.

Eine Antragstellung ist zurzeit noch nicht möglich!
Wir arbeiten intensiv an dem Online-Antragssystem. Sobald die Antragstellung möglich ist, wird der Zugang hier bekannt gegeben. Bitte sehen Sie diesbezüglich von Anfragen ab. Danke für Ihre Geduld!

Sie bis einschließlich dem 30. Juni 2026 einen Antrag stellen.
Weitere Infos: Drohnen Kitzrettung 2026 FAQ. 

Die Beschaffung einer Drohne ist erst nach Erhalt eines positiven Förderbescheids gestattet. Bitte nehmen Sie unbedingt Abstand von vorzeitigen Bestellungen und holen Sie auch vorzeitig keine Angebote ein!
Frist zum Einreichen des Verwendungsnachweises mit Auszahlungsantrag: 30.09.2026.

Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt bis spätestens 31.12.2026.