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Basis für die vorläufige Düngebedarfsermittlung

Für die Düngebedarfsermittlung der Ackerkulturen und Grünland im Frühjahr muss vor dem Ausbringen von wesentlichen Nährstoffmengen (bedeutet 50 kg N, beziehungsweise 30 kg P 2O5) die schriftliche Ermittlung des Bedarfes von N und P je Schlag oder Bewirtschaftungseinheit schon zur ersten Nährstoffgabe erfolgen.

Düngung

Die Düngebedarfsermittlung muss vor dem Ausbringen von wesentlichen Nährstoffmengen erfolgen. Foto: Pixabay

Ein wichtiger Faktor im Rahmen der N-Düngebedarfsermittlung zu Ackerkulturen ist dabei die korrekte Berücksichtigung von mineralisch verfügbarem Stickstoff im Boden (Nmin, 0 bis 90 cm). Sofern diesbezüglich auf dem Betrieb keine eigenen Untersuchungsergebnisse vorliegen, können grundsätzlich die Werte vergleichbarer Standorte aus dem Nitratmessdienst der Landwirtschaftskammer herangezogen werden. Damit eine düngeverordnungskonforme N-Bedarfsermittlung auch schon zu frühen Terminen erstellt werden kann, werden im Rahmen der Planung die langjährigen Nmin-Werte des Naturraumes (Tabelle), oder langjährige Ergebnisse aus vergleichbaren Beratungsunterlagen, genutzt werden. Nach Veröffentlichung aktueller Werte des Nitratmessdienstes oder nach dem Vorliegen betriebseigener Analyseergebnisse ist es jedoch zwingend notwendig, die in der Planung angesetzten Nmin-Werte zu korrigieren, sofern die aktuellen Messwerte mindestens +/ - 10 kg Nmin vom langjährigen Mittelwert abweichen.  
Hier Tabelle:

 

Langjährige Nmin- Ergebnisse in den Naturräumen Schleswig-Holsteins (Stand 15. Oktober).

 Mehr Infos zum Thema Düngung unter: Düngung (lksh.de)