Seit den ersten Funden in 2014 hat sich die Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) trotz umfangreicher Bekämpfungsmaßnahmen in Deutschland etablieren können. Der Schwerpunkt der Verbreitung liegt dabei im Südwesten Deutschlands in Baden-Württemberg, dem Saarland, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, wobei im vergangenen Jahr auch eine deutliche Ausbreitung in Niedersachsen erfolgte. In Hamburg wurden seit 2019 jährlich einzelne wenige Nester der Asiatischen Hornisse gefunden und entfernt. Zuletzt betraf dies dort zwei Nester in 2024.
In Schleswig-Holstein hat es bis heute keine Nestfunde der Asiatischen Hornisse gegeben. Der einzige verifizierte Nachweis im Bundesland stammt von einem einzelnen männlichen Tier im Kreis Herzogtum-Lauenburg in 2024. Dort konnten in der folgenden Nachsuche weder weitere Tiere noch ein Nest der Asiatischen Hornisse entdeckt werden, so dass die Herkunft des Tieres unklar ist.
Alle Verdachtsmeldungen, die bisher im laufenden Jahr durch Bürgerinnen und Bürger erfolgt sind, konnten bisher anderen einheimischen Arten zugeordnet werden. Bei den Berichten zu Vorkommen der Asiatischen Hornisse in Lübeck und Tielen handelt es sich ebenfalls nicht um bestätigte Meldungen. In Lübeck ist vermutlich ein Nest fälschlicherweise der Asiatischen Hornisse zugeordnet worden. Häufig werden Nester der Mittleren Wespe (Dolichovespula media) mit den Nestern der Asiatischen Hornisse verwechselt. In Tielen hingegen kam es zu einer geografischen Verwechslung und die Fundmeldung gehört zum gleichnamigen Ort in Belgien.
Obwohl es, abgesehen von dem Einzeltier in 2024, keine bestätigten Nachweise der Asiatischen Hornisse in Schleswig-Holstein gegeben hat, sind vereinzelte Nester für 2025 nicht auszuschließen. Am wahrscheinlichsten ist dabei ein Vorkommen an der südlichen Grenze des Bundeslandes. Sichtungen sollten mit Foto im landeseigenen Meldeportal gemeldet werden:
https://lfu-sh.meldeportal.cloud/observation/4e6d43cc/asiatische-hornisse
Alternativ können Sichtungsmeldungen auch an die E-Mail-Adresse invasive.arten@lfu.landsh.de erfolgen.
Um alle Möglichkeiten zu nutzen, der Etablierung der Asiatische Hornisse in Schleswig-Holstein entgegen zu wirken, sollten alle Sichtungen unverzüglich den Naturschutzbehörden gemeldet werden, jedoch keine eigenen Beseitigungsmaßnahmen ergriffen werden. Es ist dabei zu beachten, dass eine Tötung einzelner Tiere nicht sinnvoll ist und bei Verwechslungen mit einer geschützten Art (zum Beispiel die besonders geschützte Europäische Hornisse - Vespa crabro) Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz vorliegen. Gefangene Tiere sollten daher fotografiert und umgehend wieder freigelassen werden. Eine Beobachtung der Flugrichtung kann unter Umständen helfen, einen möglichen Neststandort einzugrenzen.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Martin Schmidt und Janine Wergin, Landesamt für Umwelt (LfU)