Jeder Biogasanlagenbetreiber muss zwei Personen benennen, die bei Tätigkeiten zur Herstellung von Biogas fachkundig sind und alle 4 Jahre eine Fortbildung mit Leistungsnachweis nach TRGS 529 / TRAS 120 besuchen.
In der zweitägigen Grundschulung werden die Mindestschulungsinhalte der geforderten Fortbildungsmaßnahmen bearbeitet. Mit erfahrenen Referenten werden für die Themen wie z.B.
• aktuelles Regelwerk TRGS 529/TRAS 120
• besondere Gefahren und Gesundheitsgefährdung
• Explosions- und Brandschutz
• Wartung und Instandhaltung
• Umgang mit Zusatz- und Hilfsstoffen
• Dokumentation und Prüfpflichten
die Grundkenntnisse vermittelt.
Zusätzlich bleibt Zeit für den Erfahrungsaustausch mit Kolleginnen und Kollegen aus der Branche.
Die Veranstaltung findet am 10.03.2026 und am 12.03.202 jeweils von 09:00 bis 16:00 Uhr statt.
Kosten: 300,- Euro inkl. Verpflegung