Anmeldeschluss: 22.09.2025
Nach den gesetzlichen Vorgaben im Pflanzenschutz sind sachkundige Personen verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren an einer anerkannten Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme nach § 7 PflSchSachkVO teilzunehmen. Die Teilnahme an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung verlängert den Zeitraum wieder um drei weitere Jahre. In Schleswig-Holstein gilt die Stichtagsregelung. Der neue Fortbildungszeitraum beginnt mit dem Tag der besuchten Veranstaltung.
Die Einhaltung des dreijährigen Fortbildungszeitraumes erfolgt in Eigenverantwortung und wird bei Kontrollen überprüft.
Die Fortbildung inkl. Bescheinigung kostet 50,- EUR und wird Ihnen nach der Teilnahme in Rechnung gestellt.