Am 24.10.2025 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die "Bayrische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung" unwirksam ist.
In Schleswig-Holstein wird im Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz derzeit geprüft, wie sich das Urteil auf die Vorgaben aus der Landesdüngeverordnung auswirkt.
Bis dahin möchten wir Ihnen unnötigen Aufwand ersparen und verschieben das Beratungsseminar für Betriebe mit Flächen in der N-Kulisse vom 12.11.2025 auf unbestimmte Zeit.
Peter Lausen, Landwirtschaftskammer SH