Nach den gesetzlichen Vorgaben im Pflanzenschutz sind sachkundige Personen verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren an einer anerkannten Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme nach § 7 PflSchSachkVO teilzunehmen. Die Teilnahme an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung verlängert den Zeitraum wieder um drei weitere Jahre. In Schleswig-Holstein gilt die Stichtagsregelung. Der neue Fortbildungszeitraum beginnt mit dem Tag der besuchten Veranstaltung.
Fortbildungsmöglichkeiten im Pflanzenschutz mit dem Schwerpunkt Forst gibt es online unter: www.bew.de
Referenten: Wald und Holz NRW, NW-FVA
Teilnehmerbeitrag: 70,00 €/Person