26-46-09 Kutschenführerschein B Fortbildung zur Verlängerung des Kutschenführerschein B Gewerbe

Der Kutschenführerschein B ist in seiner Gültigkeit auf 5 Jahre begrenzt. Zur Verlängerung um weitere 5 Jahre muss der Inhaber eine Fortbildung von 8 LE zu diesem Thema nachweisen. Dieser Lehrgang soll das in der Praxis erworbenes Wissen auffrischen und um die aktuellen Erkenntnisse bezüglich Rechtslage, Unfallsituationen, Tierwohl und Kutschentechnik erweitern. Am Ende des Lehrgangs erhält jeder Teilnehmer ein Zertifikat mit dem er bei der FN eine Verlängerung seines KFS B beantragen kann.

Die Fortbildung kann auch bereits jetzt schon absolviert werden, auch wenn die Verlängerung erst in ein oder zwei Jahren anstehen würde. Die Gültigkeitsdauer wird dann zusätzlich angerechnet.

Bei Rückfragen bitte bei Katja Wagner unter 04381900958 oder kwagner@lksh.de melden.

8,0 UE, Profil 1 für Trainerlizenz

Lehrgangsnummer: 26-46-09

Referent:

Klaus-Gärtner (Trainer A, Richter M F)
 

Kosten:

90,00 € inkl. Tagesverpflegung zzgl. Mehrwertsteuer

Veranstaltungsort

Lehr- und Versuchszentrum Futterkamp, Blekendorf

Gutshof 24327 Blekendorf

Veranstalter