Dieser Lehrgang vermittelt Ihnen das notwendige Fachwissen, um als Pferdehalter oder Betreiber eines Pferdebetriebs die geforderte Sachkunde nach dem Tierschutzgesetz (§ 2 und § 11 TierSchG) nachzuweisen.
Gemäß § 2 Tierschutzgesetz ist jeder gewerbsmäßige Pferdehalter verpflichtet, seine Sachkunde nachzuweisen – dieser Kurs bietet Ihnen die anerkannte Grundlage dafür.
Darüber hinaus richtet sich der Lehrgang an alle Pferdehalter und Pferdebesitzer, die ihre Kenntnisse in der artgerechten Pferdehaltung vertiefen möchten.
Folgende Inhalte werden praxisnah und ausführlich behandelt:
Der Kurs schließt mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung ab. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat über den Erwerb der Sachkunde Pferdehaltung nach § 2 und § 11 TierSchG.
Der Lehrgang ist auch von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) anerkannt und umfasst gemäß APO 2026 auch den Pferdeführerschein Umgang.
Dieser Lehrgang ist konzipiert für alle Interessierten, die ein Pferd halten und besitzen oder dies anstreben.
Eine Übernachtung in Futterkamp ist evtl. auf Anfrage möglich.
8 UE, Profil 4 für Trainerlizenz
Lehrgangsnummer: 26-04-04
Leitung: Katja Wagner
Verschiedene Referenten
Termine:
04.03. - 05.03.2026
11.03. - 12.03.2026
Prüfung am 18.03.2026
Kosten:
600,00 € inkl. Prüfungsgebühr und Tagesverpflegung, zzgl. Unterkunft
Zu den Seminargebühren kommt die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer hinzu.