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20. Februar: Nottötung bei Rind und Schaf auf dem landwirtschaftlichen Betrieb

Der Umgang mit unheilbar erkrankten Tieren ist ein gesellschaftlich hochsensibles Thema. Der Tierhalter hat die Pflicht, für ein solches Tier ohne Verzug die notwendigen Maßnahmen einzuleiten. Gemäß Tierschutzrecht stehen ausschließlich die Einschläferung durch einen Tierarzt und die fachgerechte Nottötung durch eine fachkundige Person nach Bolzenschuss zur Verfügung.

Foto: LKSH

Das Seminar dient der Auffrischung der Rahmenbedingungen sowie des sachgerechten Ablaufs der Nottötung. Gleichzeitig werden Alternativen aufgezeigt und beleuchtet.

Ziel ist es, damit den Tierschutz und das Wohl der Tiere zu fördern und die Landwirte in einer tiergerechten Handlungsweise zu unterstützen. Am 20. Februar findet deshalb in Rendsburg in der Hauptverwaltung der Landwirtschaftskammer SH ein Seminar zur Nottötung bei Rind und Schaf auf dem landwirtschaftlichen Betrieb statt.

  • Beginn: 9:30 Uhr, Ende: 15:00 Uhr.
  • Teilnahmebeitrag: gebührenfrei zuzüglich 20 € / Person Verpflegungspauschale
  • Dieses Seminar wird aus Mitteln der EU (ELER) und des Landes Schleswig-Holstein  (MLLEV) gefördert.
  • Die Referentinnen sind Dr. Karen von Holleben (bsi Schwarzenbek) und Dr. Imme Dittrich (LKSH).
  • Telefonische Anmeldung: Tel. +49 4331 9453-212.

Versucht sich eine Kuh aus einer derart ausweglosen Lage selbstständig zu befreien, kann es zu schweren Verletzungen wie Knochenbrüchen kommen und großes Leid verursacht werden. In diesem Falle ist ein schnelles Abwägen der Behandlungsmöglichkeiten notwendig. Das Erkennen der Notwendigkeit eine Kuh notzutöten,ist Bestandteil des Seminars.