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24. März im LVZ Futterkamp: Lehrgang zur praktischen Klauenpflege

Die Landwirtschaftskammer bietet aktuell wieder ihren Klauenpflege-Lehrgang an.

Regelmäßige und professionell durchgeführte Klauenpflege trägt zu Tiergesundheit und Tierwohl bei und erhöht die Leistungsfähigkeit. Foto: Dr. Ole Lamp

Die regelmäßige Klauenpflege auf Milchviehbetrieben wird vielerorts durch einen professionellen Klauenpfleger durchgeführt. Doch gerade bei der Behandlung von Einzeltieren ist es auch für den Landwirt wichtig, die nötigen Grundlagen und Fachkenntnisse zu besitzen, um selbstständig die Klauenpflege fachgerecht zu erledigen.

Die Landwirtschaftskammer bietet aktuell wieder ihren Klauenpflege-Lehrgang an. Dieses Seminar wird aus einem Tag Theorieschulung und zwei Tagen praktischer Übung in Kleingruppen auf einem Betrieb bestehen. Dabei wird die praktische Klauenpflege von einem professionellen Klauenpfleger gelehrt.

Der theoretische Teil des Seminars findet am 24. März 2022 im LVZ Futterkamp statt.

Ziel der Veranstaltung ist es, Rinderhalter fachlich und praktisch auf den aktuellen Wissenstand zu bringen und Grundfertigkeiten für den Umgang im eigenen Betrieb zu erwerben.

Es sollen die notwendigen Kenntnisse zu folgenden Themen vermittelt werden:

  • Anatomie der Rinderklaue und Biomechanik
  • Klauenerkrankungen und Klauenbehandlungen
  • Tierschutzrechtliche Aspekte bei der Klauenpflege
  • Arbeitsschutz bei der Klauenpflege
  • Ansprüche an die Tierhaltung in Bezug zur Gesunderhaltung der Klaue
  • Durchführung der funktionellen Klauenpflege

In zwei weiteren Praxistagen wird die Durchführung der Klauenpflege auf einem Praxisbetrieb geschult. Die Termine für die praktischen Einheiten werden am Tag der Theorieschulung vereinbart. Vorgesehen sind diese Termine für den April 2022.

Beginn des theoretischen Seminars in Futterkamp ist um 8 Uhr, voraussichtliches Ende ist 17 Uhr. Die drei Lehrgangstage können nur gemeinsam gebucht werden. Die Kosten für das ELER-geförderte dreitägige Seminar betragen 195,00 € einschließlich Verpflegung für voll förderfähige Teilnehmer. Nicht förderfähige Personen zahlen einen höheren Eigenanteil.

Anmeldungen nimmt das LVZ Futterkamp unter 04381-9009-0 oder lvz-fuka@lksh.de bis zum 14. März entgegen.

Dr. Ole Lamp
Landwirtschaftskammer