Hauptsatzung der Landwirtschaftskammer und das Kammergesetz
Die Hauptversammlung der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein hat in ihrer Sitzung am 23. Dezember 2020 aufgrund des § 1 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein in der Fassung vom 11. Dezember 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 496), nachstehend Gesetz genannt, ihre Hauptsatzung beschlossen.