Aufgaben der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

Die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie ist ein neutraler Dienstleister, deren Kernauftrag in der Grundlagenarbeit, Aus- und Weiterbildung sowie Beratung im Agrarbereich besteht. Durch ihre Beratungs- und Ausbildungstätigkeit wirkt sie unterstützend, die Wirtschaftlichkeit der Betriebe zu erhöhen, die Produktion hochwertiger Nahrungsmittel und das Erzielen angemessener Einkommen auf den Betrieben zu sichern. Gleichzeitig obliegen der Landwirtschaftskammer hoheitliche Aufgaben wie Genehmigungen und Kontrollen im Pflanzenschutz, die gesetzeskonforme Umsetzung der Düngeverordnung, Saat-und Pflanzgutanerkennung oder Qualitätkontrollen im Obst- und Gemüsebereich. Dabei geht es maßgeblich darum, unter Berücksichtigung von Natur- und Umweltschutz sowie Ressourcenmanagement die land- und fischereiwirtschaftlichen Arbeits- und Produktionsbedingungen nachhaltig mitzugestalten und diese in Einklang mit den Interessen der Gesellschaft zu bringen. Dies erfolgt auch durch die Unterstützung von Projekten und Versuchen.

Seit Juli 2014 ist die Landwirtschaftskammer Projektträger des Innovationsbüros EIP Agrar, das der offizielle Innovationsdienstleister für EIP in Schleswig-Holstein ist.

Die Beratung für Frauen aus dem Agrarbereich umfasst außerlandwirtschaftliche Erwerbs- und Einkommensmöglichkeiten, soweit sie einen Bezug zum land- und fischereiwirtschaftlichen Betrieb haben. Außerdem ist die Landwirtschaftskammer im Rahmen des Gutachterwesen für Behörden und Gerichte ein wichtiger Ansprechpartner. Der Landwirtschaftskammer anerkennt und vereidigt  Sachverständige und schlägt ehrenamtliche Richterinnen und Richter für die in Landwirtschaftssachen zuständigen Gerichte und Mitglieder für Schiedsgerichte.