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Sperrfrist für das Ausbringen von Düngemitteln ist beendet

Ab dem 1. Februar darf wieder gedüngt werden, die Sperrfrist ist beendet.

 

Vor der Düngung muss der Düngebedarf für N und P in schriftlicher Form erfolgen. Foto: Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

Dies geht aber nur, wenn die Böden aufnahmefähig sind für die Nährstoffe und die Befahrbarkeit der Felder gegeben ist. Durch die ergiebigen Niederschläge der vergangenen Tage ist die Befahrbarkeit  vielerorts nicht gegeben. Der Wind könnte aber dazubeitragen, dass die Böden abtrocknen, vorausgesetzt es bleibt trocken.

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