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Landesdüngeverordnung 2022 - Änderungen in der Ausweisung der N-Kulisse

Aufgrund des EU-Vertragsverletzungsverfahrens wegen unzureichender Umsetzung der Nitratrichtlinie musste die allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung der roten Gebiete (AVV GeA) auf Bundesebene angepasst werden, was eine Neuausweisung der N-Kulisse über die Landesdüngeverordnung (LDüV) in Schleswig-Holstein nach sich zog.

Die roten Gebiete innerhalb der N-Kulisse sind im Feldblockfinder markiert. Foto: Ingken Wehrmeyer, Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

Die Umsetzung über die LDüV wurde Anfang November im Kabinett des Landes beschlossen und ist mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein am 18. November 2022 in Kraft getreten. Daraus ergibt sich eine Novellierung der N-Kulisse in Schleswig-Holstein, welche nun folgende Änderungen berücksichtigt:

  • Wegfall der Emissionsmodellierung bei der Gebietsausweisung
  • alle grenzwertüberschreitenden Messstellen müssen von nun an in der N-Kulisse liegen
  • Einbeziehung aller landwirtschaftlich genutzten Flächen, nicht nur der InVeKoS-Flächen
  • Umsetzung eines 20% Kriteriums, nach dem eine Fläche die zu mehr als 20% betroffen ist als vollständig zur N-Kulisse zählend gilt
  • Berücksichtigung der Denitrifikation
  • Aufnahme von ausgewählten Wasserschutzgebieten
  • eine Ausweitung des Messstellennetzes

Dies hat eine Ausweitung der N-Kulisse von 5,4% auf etwa 9,5% der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Schleswig-Holstein zur Folge.

Auf Flächen innerhalb der N-Kulisse gelten im Rahmen der Düngung stringentere Regeln als für Flächen außerhalb der N-Kulisse. Einzusehen sind die roten Gebiete über den Feldblockfinder.

Pflichtberatung – mindestens alle drei Jahre – teilnehmen. Die Beratung ist gebührenpflichtig und kostet 35 €. Anmeldungen sind online über den Agrarterminkalender möglich.