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Aktionsplan Ostseeschutz 2030

Ministerpräsident Günther und Umweltminister Goldschmidt stellen Pläne für besseren Schutz der Ostsee vor.

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Das Kabinett hat heute (19. März) dem Aktionsplan für einen effektiveren Ostseeschutz zugestimmt. Am Nachmittag stellten Ministerpräsident Daniel Günther und Umweltminister Tobias Goldschmidt die Pläne im Rahmen einer Pressekonferenz vor.

„Als zwischen den Meeren gelegenes Land haben wir in Schleswig-Holstein eine besondere Verantwortung für unsere Nord- und Ostsee. Und als Landesregierung ist es unsere Aufgabe, einen deutlichen Beitrag zu einem besseren Schutz der Ostsee zu leisten. Der kommen wir jetzt nach. Der Aktionsplan Ostseeschutz 2030 ist ein echter Meilenstein. Damit werden wir den Zustand der Ostsee signifikant verbessern“, sagte Ministerpräsident Günther. „Davon profitieren die Menschen, die Meeresnatur und unsere regionale Wirtschaft. Unsere Ostsee ist ein wertvoller Lebens- und Wirtschaftsraum und eine gesunde Ostsee ein wichtiger Standortfaktor für den Tourismus in Schleswig-Holstein, aber auch für Fachkräfte, die im ersten klimaneutralen Industrieland gesunde Lebensbedingungen zwischen zwei intakten Meeren vorfinden können.“

Umweltminister Tobias Goldschmidt unterstrich ebenfalls die Bedeutung des Aktionsplans: „Unser Aktionsplan Ostseeschutz 2030 ist ein wirklich großer Schritt für die Ostsee Schleswig-Holsteins. Wir schaffen erstmals echte Ruheoasen für eine europaweit einzigartige, marine Tier- und Pflanzenwelt. Mit dem Aktionsplan stärken wir nicht nur den Ostseeschutz in unserem Land. Wir übernehmen auch international Verantwortung für diesen einzigartigen Naturraum. Viele Maßnahmen haben das Potenzial, über die schleswig-holsteinischen Meeresgrenzen hinweg zu wirken. Schleswig-Holstein schreitet voran, davon wird der gesamte Ostseeraum profitieren. Der Aktionsplan Ostseeschutz ist ein Programm für eine lebendige Meeresnatur. Davon werden wir alle profitieren“, so Goldschmidt, der mit Blick auf die von Krisen geprägte Zeit von einem „Schritt der Hoffnung“ sprach.

Der Aktionsplan Ostseeschutz 2030 umfasst verschiedene Maßnahmen zum Schutz des Meeres, die das Land umsetzen oder aber initiieren wird. Mit der Initiative, bei der alle Akteure einbezogen werden, wird gebietsbezogener Meeresnaturschutz gefördert, indem in ausgewählten Schutzgebieten spezifische, auf die jeweilige Aktivität bezogene Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Zudem sollen die Einträge von Nähr- und Schadstoffen reduziert werden. Konkret umfasst der Aktionsplan der Landesregierung verschiedene Punkte für eine gesunde Ostsee (s. Anlage). Dazu gehört, dass ein Anteil von 12,5 Prozent der schleswig-holsteinischen Ostsee unter strengen Schutz gestellt werden soll. Dafür werden drei marine Naturschutzgebiete neu eingerichtet, deren Flächen sich auf knapp acht Prozent der Ostseefläche Schleswig-Holsteins belaufen. Sie befinden sich im Gebiet Schlei bis Gelting, südliche Hohwachter Bucht und westlich von Fehmarn. Zudem erhalten drei Gebiete der bereits ausgewiesenen Natura2000-Gebiete einen strengeren Schutzstatus. Diese Flächen, die 4,5 Prozent der Ostseefläche ausmachen, liegen bei der Sagasbank, beim Stoller Grund und in der Geltinger Bucht.

Mit der Ausweisung dieser Gebiete sollen insbesondere Rückzugs- und Ruheräume für die Tiere und Pflanzen entstehen. Die umzusetzenden Maßnahmen werden speziell auf die Schutzbedürfnisse der einzelnen Gebiete abgestimmt. Baden, Schwimmen, Tauchen und Strandnutzungen wie auch Strandangeln bleiben allerdings wie im bisherigen Umfang erlaubt. Zu den wesentlichen Schutzmaßnahmen gehört, dass in allen diesen Gebieten die Fischerei verboten wird. Auch die Industriefischerei wird untersagt. In den drei neu zu errichtenden Naturschutzgebieten wird zudem das Befahren von bekannt gemachten Rastvogelschwerpunkten in den Monaten November bis März mit Wasserfahrzeugen bzw. Wassersportgeräten außerhalb der für Wassersport vorgesehener Zonen ausgeschlossen. Segeln, Kiten und Surfen ist in dieser Zeit also nur in diesen Zonen möglich.

Es werden die wichtigen Belange der Landesverteidigung und des Küstenschutzes im Rahmen der Unterschutzstellung berücksichtigt. Notwendige Küstensicherungs- und Schutzmaßnahmen werden über bestehende Instrumente geregelt auch in den geplanten Schutzgebieten weiter möglich sein. Ausgenommen von den Flächen werden landwirtschaftliche und fortwirtschaftliche Flächen, (Sportboot-)Häfen, touristisch genutzte Strände oder touristische Infrastruktur. Eine weitere Maßnahme ist die Eröffnung einer „Integrierten Station Ostsee“, die sich um die Naturschutzaufgaben im Bereich der Ostsee-Küstengewässer kümmert und die Naturschutzarbeit in den Meeresschutzgebieten koordiniert sowie Tourismus, Umweltbildung und Umweltschutz verknüpft und erlebbar macht. Auch aktive Schutzmaßnahmen sollen ergriffen werden, wie die Schaffung von Riffstrukturen, das Anlegung von Seegraswiesen und Muschelbänken sowie die Wiederherstellung von Küstenlagunen.

Neben dem marinen Gebietsschutz sind vor allem die Eutrophierung der Ostsee und die Munitionsaltlasten im Meer ein wichtiges Thema. Die Umsetzung der Düngeverordnung leistet bereits jetzt einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung der Einträge. Um die Nährstoffeinträge in die Ostsee noch stärker zu senken, sollen noch in diesem Jahr Zielvereinbarungen mit der Landwirtschaft geschlossen werden, um über die ambitionierten Minderungsbeiträge der Landwirtschaft über die Düngeverordnung hinaus bis 2030 zehn und bis 2035 zwanzig Prozent der in Aussicht genommenen Minderungsrate von insgesamt 2.000 Tonnen Stickstoff und 65 Tonnen Phosphat zu erreichen. Außerdem werden die Einleitwerte von kommunalen Kläranlagen an den aktuellen Stand der Technik angepasst und die Förderung zur Phosphatfällung und Stickstoffeliminierung an Kläranlagen fortgeführt und erweitert.

Um bei der Bergung der Munitionsaltlasten voran zukommen war ein erster Schritt der Start des Sofortprogramms der Bundesregierung. Um die Verklappungsgebiete großflächig von den Munitionsaltlasten zu befreien, werden über den Einsatz von bereits vorhandener Technik hinaus insbesondere industrielle Plattformen benötigt, von denen aus der gesamte Prozess von der Detektion über die Bergung bis zur Entsorgung stattfinden kann. Hierzu wird das Land seinen fairen Anteil mittragen und zusätzlich auch Spendenmöglichkeiten einrichten, um verstärkt auch privates Engagement in diesem Bereich zu ermöglichen.

„Wir alle wissen, dass der Zustand der Ostsee aktuell nicht gut ist und wir handeln müssen“, sagte der Ministerpräsident. Das marine Ökosystem sei fragil, das Biotop bereits geschädigt und nicht unendlich belastbar. „Die Tier- und Pflanzenwelt ist erheblich beeinträchtigt. Sämtliche gesammelte Daten verdeutlichen, wie dringend wir Schutzmaßnahmen ergreifen müssen.“ So führt der Klimawandel zu einem Temperatur- und Meeresspiegelanstieg und veränderten Salzgehalten, die Lebensräume von Tieren und Pflanzen sind durch die ausgeprägte Nutzung der Ostsee belastet, Nährstoffeinträge und Schadstoffe aus der Landwirtschaft, aus Kläranlagen und der Industrie reichern sich im Meerwasser, in Sedimenten und Tieren an und stellen damit ein ökologisches Problem dar. Darüber hinaus bergen die Munitionsaltlasten ein hohes Gefährdungspotenzial: Nach jetzigem Kenntnisstand befinden sich circa 300.000 Tonnen konventionelle und circa 5.000 Tonnen chemische Munition in der Ostsee.

Derzeit wird die Ostsee innerhalb der Landesgrenzen beinahe flächendeckend stark genutzt. „An Nord- und Ostsee gibt es vielfältige, existenzsichernde Nutzungsinteressen“, so Günther. „Dazu gehören die Fischerei, Schifffahrt, der Küstenschutz, Tourismus, Sport und die Erholung. Einerseits wirken sie sich erheblich auf das Ökosystem Meer aus, andererseits sind sie zumindest teilweise von einem intakten Ökosystem abhängig. Das gilt es in Einklang zu bringen, und ich bin sicher, dass uns das mit dem Aktionsplan Ostseeschutz 2030 gelingen wird.“ Die Wirksamkeit der Maßnahmen werde regelmäßig überprüft und wissenschaftlich evaluiert, so der Ministerpräsident. Die Landesregierung werde dazu ein Konzept entwickeln.

Umweltminister Goldschmidt ergänzt: „Der Aktionsplan ist ein Paket, welches den Meeresschutz als Gemeinschaftsaufgabe mit den Menschen vor Ort versteht. Im Konsultationsprozess haben viele den Wunsch geäußert, einen eigenen, persönlichen Beitrag zum Ostseeschutz zu leisten. Der Aktionsplan öffnet Türen für alle diejenigen, die sich aktiv einbringen wollen. Dazu zählt ein Partnerprogramm, wo Kommunen, Tourismus, Wassersport, Landnutzende und Unternehmen ihre Expertise einbringen können und zu Verbündeten für den Ostseeschutz werden, genauso wie freiwillige Vereinbarungen als wertvolle Ergänzung zum verabschiedeten Maßnahmenkatalog. Teil des Aktionsplans ist auch die Einrichtung einer Spendenplattform, über die Privatpersonen, Sponsoren und oder die Tourismuswirtschaft einen finanziellen Beitrag zur Bergung der Munitionsaltlasten leisten können. Eine entscheidende Rolle wird dabei der Integrierten Station Ostsee zukommen. Als ‚Servicecenter‘ für den Ostseeschutz wird sie Anlaufstelle und Ansprechpartner für die vielen Ostseeschützerinnen und Ostseeschützer sein“, sagte Goldschmidt.

Sämtliche Informationen rund um den Aktionsplan Ostseeschutz 2030, den Aktionsplan zum Herunterladen, ein FAQ zu den wichtigsten Fragen und Antworten sowie die 16 Punkte umfassenden Maßnahmen des Aktionsplans finden Sie unter: www.schleswig-holstein.de/ostseeschutz

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