Landwirte sind aufgrund ihrer Berufsausbildung berechtigt, im eigenen Bestand Tiere notzutöten, wenn sie ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten haben. Mit dieser Schulung sollen Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß § 4 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes für die Nottötung von Schweinen vertieft und aktualisiert werden. Denn für die fachgerechte Ausführung der Nottötung im schweinehaltenden Betrieb ist der Tierhalter verantwortlich. Bei der Schulung werden die Vorraussetzungen für das Nottöten sowie verschiedene Methoden und deren Herausforderungen dargelegt und insbesondere die Betäubung und Tötung von Schweinen mit elektrischem Strom demonstriert.
Im Rahmen des Seminars wird nicht der Sachkundenachweis nach § 4 Abs. 1a des Tierschutzgesetzes oder § 4 Abs. 2 der Tierschutz-Schlachtverordnung für das Schlachten/ Töten im Rahmen eines Unternehmens oder das gewerbliche Schlachten/Töten erlangt.
Inhalte des Seminars:
Referent: Dr. Dyrba, bsi Schwarzenbek
Ort: Schlachthof Kellinghusen
Maximale Teilnehmerzahl: 15 Personen
Kosten: Die Teilnahme ist aufgrund einer Förderung durch das BMLEH kostenfrei
Infos unter 04381 9009 39
Anmeldung unter Angabe von Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer und E-Mail bis zum 07.01.2026 unter lvz-fuka@lksh.de
Sollten Sie nach Ihrer verbindlichen Anmeldung wider Erwarten nicht am Kurs teilnehmen können, teilen Sie uns dies bitte so schnell wie möglich, spätestens aber bis zum 21.01.2026 mit. Spätere Abmeldungen sowie nicht Erscheinen am Seminartag müssen wir mit einer Stornierungsgebühr von 50 EUR in Rechnung stellen.