25-40-01 Sachkundenachweis für Pfedehalter

Dieser Lehrgang vermittelt Ihnen das notwendige Fachwissen, um als Pferdehalter, Stallbetreiber oder Betreiber eines Pferdebetriebs die geforderte Sachkunde nach dem Tierschutzgesetz (§ 2 und § 11 TierSchG) nachzuweisen.  

Gemäß § 2 Tierschutzgesetz ist jeder gewerbsmäßige Pferdehalter verpflichtet, seine Sachkunde nachzuweisen – dieser Kurs bietet Ihnen die anerkannte Grundlage dafür.

Darüber hinaus richtet sich der Lehrgang an alle Pferdehalter und Pferdebesitzer, die ihre Kenntnisse in der artgerechten Pferdehaltung vertiefen möchten. 

Folgende Inhalte werden praxisnah und ausführlich behandelt: 
- Haltung und Leitlinien zur Pferdehaltung
- Fütterung und Versorgung von Pferden
- Pferdegesundheit
- Betriebsführung
- Rechtliche Grundlagen
- Grünlandmanagement
- und weitere.

Der Lehrgang ist auch von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) anerkannt und umfasst gemäß APO 2026 auch den Pferdeführerschein Umgang.

Der Kurs schließt mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung ab. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat über den Erwerb der Sachkunde Pferdehaltung nach § 2 und § 11 TierSchG.

Dieser Lehrgang ist konzipiert für alle Interessierten, die ein Pferd halten und besitzen oder dies anstreben. 

Eine Übernachtung in Futterkamp ist evtl. auf Anfrage möglich.

8 UE, Profil 4 für Trainerlizenz

Lehrgangsnummer: 25-40-01

Leitung: Katja Wagner

Verschiedene Referenten 

Termine:

01.10. - 02.10.2025

08.10. - 09.10.2025

Prüfung am 15.10.2025

Kosten:

600,00 € inkl. Prüfungsgebühr und Tagesverpflegung, zzgl. Unterkunft

Zu den Seminargebühren kommt die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer hinzu.

Veranstaltungsort

Lehr- und Versuchszentrum Futterkamp, Blekendorf

Gutshof 24327 Blekendorf

Veranstalter