Organische Düngung

Organische Düngung

Ein bedarfsgerechter und umweltschonender Einsatz organischer Dünger stellt eine besondere Herausforderung im Rahmen des Nährstoffmanagements bei der pflanzlichen Erzeugung dar. Anzustreben ist eine hohe Ausnutzung der in den Wirtschaftsdüngern enthaltenen Nährstoffe, um Nährstoffüberhänge zu reduzieren und Kosten beim Mineraldünger einzusparen.

Zur Ermittlung bedarfsgerechter, schlagbezogener Stickstoffdüngemengen unter Berücksichtigung organischer Dünger stehen folgende Hilfsmittel zur Verfügung:

Düngeplanungsprogramm

Wertermittlung Wirtschaftsdünger

Weitere Informationen:

Nährstoffgehalte organischer Dünger

Nährstoffausnutzung von organischen Düngemitteln 

Nährstoffpotential über Ansäuerung optimieren 

Gülleansäuerung 

Organische Düngemittel untersuchen:

Für eine fachgerechte Düngeplanung ist die Kenntnis der Güllezusammensetzung und damit der durch eine Gülledüngung ausgebrachten Nährstoffmengen unerlässlich. Eine fachgerechte Düngeplanung ist nicht nur durch die Düngeverordnung vorgeschrieben, sondern auch die Voraussetzung für eine dem Pflanzenbedarf angepasste Düngungsmaßnahme.

Wenn für die Gülle noch keine Vollanalyse vorliegt, sollten Sie diese vornehmen. Für die Abgabe von Wirtschaftsdünger an andere Betriebe ist ein aktuelles Untersuchungsergebnis erforderlich.

Das Ergebnis weist den Gehalt an:

  • Trockensubstanz
  • Gesamtstickstoff
  • Ammoniumstickstoff
  • Phosphor
  • Kalium
  • Magnesium
  • Natrium

aus. Der Schwefelgehalt der Gülle kann aus dem Gesamtstickstoffgehalt abgeschätzt werden. Der S-Gehalt beträgt etwa 10 % des N-Gehalts. Wenn eine Vollanalyse vorliegt und Fütterung, Tierhaltung und Düngung unverändert sind, kann die Untersuchung für einige Zeit auf die TS-Ermittlung beschränkt werden. Die Kenntnis des TS-Gehaltes ist jedoch unerlässlich für eine genaue Düngung. Umfangreiche Untersuchungen bestätigen, dass der TS-Gehalt im Zeitablauf sehr stark schwanken kann.

Die Gülleuntersuchung erfolgt durch autorisierte Labore. Auf dem Untersuchungsauftrag ist stets zu vermerken, von welchen Tieren die Gülle stammt.

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