Ehrenamtliche Leitung

  • Der Vorstand besteht aus neun Mitgliedern. Sechs Vorstandsmitglieder müssen Betriebsinhaberinnen oder -inhaber oder ihnen Gleichgestellte sein. Drei Vorstandsmitglieder müssen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer sein, die nicht mitarbeitende Familienangehörige sind. Der Vorstand führt die Beschlüsse der Hauptversammlung aus. Er beschließt in allen Angelegenheiten, die nicht durch dieses Gesetz, die Satzung oder durch Beschluss der Hauptversammlung dieser vorbehalten sind. Der Vorstand schafft durch seine Beschlüsse die Grundlage für die Führung der Landwirtschaftskammer durch die Präsidentin.
     
  • Die Präsidentin führt die Landwirtschaftskammer auf der Grundlage von Vorstandsbeschlüssen und vertritt sie nach außen. Sie ist die Vorsitzende der Hauptversammlung und des Vorstandes.

zum Porträt

Die Präsidentin

Die Vizepräsidenten

Die Vorstandsmitglieder