Seit dem 1. Januar 2005 sind Landwirte durch Cross Compliance dazu angehalten, durch die EU erlassene Umwelt- und Tierschutz-Richtlinien einzuhalten. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben wird die Betriebsprämie gekürzt. Zusätzlich kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Die Einhaltung und Umsetzung der Cross Compliance relevanten Richtlinien haben sich in den letzten Jahren fest in den Betriebsalltag etabliert.
Trotzdem schleichen sich auch bei routinemäßigen Arbeiten immer wieder vermeidbare Fehler ein.
Im Folgenden sind die Unterlagen aufgeführt, die im Rahmen einer systematischen Cross Compliance-Kontrolle verfügbar sein sollten*:
1. Nitratrichtlinie
2. GlöZ (Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand)
3. Tierkennzeichnung
4. Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
5. Bestandsbuch
6. Lebensmittelsicherheit/Rückverfolgbarkeit
Die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein bietet Ihnen kostenlos ein halb- oder eintägiges Seminar über die Cross Compliance-Anforderungen an. Möglich ist dies durch die finanzielle Förderung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein und der EU (ELER).
Sprechen Sie uns an!
*Diese Liste entbindet Sie nicht davon, sich mit den weiteren Cross Compliance-Auflagen (u. a. Tierkennzeichnung, Erhaltung der Landschaftselemente, Einhaltung des Mäh- bezeihungsweise Mulchverbotes auf GlöZ-Flächen, Tierschutz) auseinanderzusetzen.