Cross Compliance Greening

Dokumentationspflichten müssen beachtet werden

Seit dem 1. Januar 2005 sind Landwirte durch Cross Compliance dazu angehalten, durch die EU erlassene Umwelt- und Tierschutz-Richtlinien einzuhalten. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben wird die Betriebsprämie gekürzt. Zusätzlich kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Die Einhaltung und Umsetzung der Cross Compliance relevanten Richtlinien haben sich in den letzten Jahren fest in den Betriebsalltag etabliert.

Trotzdem schleichen sich auch bei routinemäßigen Arbeiten immer wieder vermeidbare Fehler ein.
Im Folgenden sind die Unterlagen aufgeführt, die im Rahmen einer systematischen Cross Compliance-Kontrolle verfügbar sein sollten*:

1. Nitratrichtlinie

  • Nährstoffbilanz (Feld-Stall-Basis oder aggregierte Schlagbilanz)
  • Nmin-Untersuchungsergebnisse (zum Beispiel Nitratmessdienst der Landwirtschaftskammer)
  • Wirtschaftsdüngeranalyseergebnisse (zum Beispiel Richtwerte für die Düngung)

2. GlöZ (Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand)

  • Ergebnisse der Bodenhumusuntersuchung oder Bodenhumusbilanz (bis 31. März des darauf folgenden Jahres), wenn Anbauverhältnis nicht eingehalten wird.
  • Genehmigungsunterlagen für die Verwendung von Wasser zur Bewässerung
  • Genehmigungsunterlagen, sofern Landschaftselemente beseitigt werden
  • Genehmigungsunterlagen, sofern Dauergrünland umgebrochen wird

3. Tierkennzeichnung

  • Bestandsregister bzw. unmittelbaren Zugriff auf die HIT-Datenbank
  • Begleitdokumente bei der Verbringung von Schafen bzw. Ziegen
  • Empfehlung: Stammdatenblatt (frühere Rinderpässe) so wie bisher fortführen

4. Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln

  • Sachkundenachweis (zum Beispiel Berufsabschlusszeugnis)
  • Plakette bzw. Kontrollbericht für die Pflanzenschutzspritze
  • Pflanzenschutzaufzeichnungen des vergangenen und des aktuellen Jahres (Wer?, Wo?, Wann?, Was?, Wie viel? und Wofür/Wogegen?)

5. Bestandsbuch

6. Lebensmittelsicherheit/Rückverfolgbarkeit

  • chronologisch geordnete Sammlung aller Lieferscheine (Wareneingang/-ausgang)
  • Aufzeichnungen über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (zum Beispiel Schlagkartei)
  • Aufzeichnungen über Einsatz von genveränderten Organismen im Betrieb
  • Untersuchungsergebnisse von landwirtschaftlichen Erzeugnissen des Betriebes

Die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein bietet Ihnen kostenlos ein halb- oder eintägiges Seminar über die Cross Compliance-Anforderungen an. Möglich ist dies durch die finanzielle Förderung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein und der EU (ELER).
Sprechen Sie uns an!

*Diese Liste entbindet Sie nicht davon, sich mit den weiteren Cross Compliance-Auflagen (u. a. Tierkennzeichnung, Erhaltung der Landschaftselemente, Einhaltung des Mäh- bezeihungsweise Mulchverbotes auf GlöZ-Flächen, Tierschutz) auseinanderzusetzen.

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