Niedrige Kälberpreise – was nun?

Niedrige Kälberpreise, wie sie aktuell gezahlt werden, sind für viele Betriebe eine zusätzliche Belastung. Die wirtschaftliche Situation verschärft sich noch weiter, wenn junge Kälber für sehr wenig Geld verkauft werden müssen, sodass die bis dahin entstandenen Kosten nicht annähernd gedeckt werden können. Dennoch gilt es jedem Kalb einen guten Start zu geben, da besser entwickelte Kälber auch höhere Verkaufserlöse erzielen.

In jedem Fall müssen die gesetzlichen Mindeststandards* eingehalten werden. Denn jeder Tierhalter trägt eine Fürsorgepflicht für jedes seiner Tiere, es vor Schmerzen, Leiden oder Schäden zu bewahren und es angemessen unterzubringen, zu pflegen und zu ernähren.

In Deutschland verpflichtend vorgeschrieben sind folgende konkrete Maßnahmen* für die ersten Lebenswochen:

  • Jedem Kalb muss innerhalb der ersten vier Lebensstunden Biestmilch angeboten werden.
  • Milchtränke muss zweimal täglich über einen Kälbernuckel erfolgen, damit das Saugbedürfnis des Kalbes befriedigt werden kann.
  • Um das Kalb ordnungsgemäß zu ernähren, müssen mindestens 6 – 8 Liter pro Tag getränkt werden.
  • Die Tränkeaufnahme genau wie der Gesundheitszustand des Kalbes müssen regelmäßig von fachkundigem Personal kontrolliert werden.
  • Ab dem achten Lebenstag muss jedem Kalb zusätzlich strukturiertes und rohfaserreiches Festfutter zur freien Aufnahme angeboten werden. Diese Voraussetzung erfüllt beispielsweise qualitativ einwandfreies Heu in besonderem Maße.
  • Kälbern in den ersten zwei Lebenswochen muss eine saubere, trockene und mit Stroh oder einem ähnlichen Material eingestreute Liegefläche zur Verfügung stehen.
  • Außerdem muss ein Sicht- und Berührungskontakt zu anderen Kälbern durch die Seitenabgrenzung gewährleistet sein.
  • Im Kälberbereich muss für ausreichend Licht (Kunst- oder Tageslicht) und eine frische, schadstoffarme Luft gesorgt werden.

Die gute fachliche Praxis sieht Tränkemengen von über 10 Litern pro Tier und Tag vor. Diese wirken sich positiv auf Wachstumsraten, Tiergesundheit und Wohlbefinden aus. Schwerere Tiere erzielen zudem bessere Mastleistungen und werden daher auch vom Viehhändler höher bezahlt, sodass sich der Aufwand bzw. die Mehrkosten lohnen.

Um langfristig die Kälberaufzucht  zu optimieren, sollten nur so viele Reinzuchtkälber der Milchrassen erzeugt werden, wie der Betrieb für die Remontierung benötigt. Viele Betriebe setzen inzwischen gesextes Sperma ein, um eine weibliche Nachzucht von ihren besten Kühen zu bekommen oder um sicher zu stellen, dass Färsen aufgrund der in der Regel kleineren Kuhkälber einen leichten Kalbungsverlauf haben.

Um einem Überschuss von Reinzuchtkälbern entgegen zu wirken, hat sich der Einsatz von Fleischbullen bestens bewährt. Das Sperma ist günstiger und die Kreuzungskälber können besser vermarktet werden.  Für Betriebe mit höheren Leistungen ist eine weitere Möglichkeit die Anzahl der Kälber pro Jahr zu senken, indem die Zwischenkalbezeit bewusst verlängert wird. Diese tierindividuellen Entscheidungen haben bewiesenermaßen wirtschaftliche Vorteile. Unter anderem kann die Milchproduktion je Laktation gesteigert, der Besamungserfolg erhöht und die Kälberaufzuchtkosten durch weniger Kälber pro Jahr verringert werden.

* Tierschutzgesetz, Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Weitere Beratungsangebote:

  • Einzelbetriebliche Vor-Ort-Beratung zur Rinderhaltung erhalten Sie kostenlos über das ELER-geförderte Programm der SVN GmbH / RSH e.G. 

    SVN GmbH
    Telefon: +49 4321 905383 oder +49 4321 905306
    Rendsburger Str. 178
    24537 Neumünster
     
  • Für Fragen rund um Tierschutz und Tierwohl steht der Vertrauensmann Tierschutz in der Landwirtschaft, Prof. E. Schallenberger, zur Verfügung:

    Prof. Dr. Dr. Edgar Schallenberger
    c/o Institut für Tierzucht und Tierhaltung
    Hermann-Rodewald-Str. 6
    24118 Kiel

    Telefon: +49 431 8804531 oder +49 160 5518777
    eschallenberger@tierzucht.uni-kiel.de
     
  • Für Fragen zu betrieblichen Weichenstellungen, Einkommensalternativen und den Umgang mit betrieblichen und persönlichen Krisen ist die Unternehmensberatung oder die sozioökonomische Beratungder Landwirtschaftskammer die richtige Adresse.

    Telefon: +49 04331 9453220
     
  • Für Hilfestellung in belastenden Lebensphasen sind das Sorgentelefon für landwirtschaftliche Familien unter:
    +49 431 55779450 oder
    sorgentelefon-online@web.de
     
  • sowie die Krisenhotline der Berufsgenossenschaft SVLFG unter Telefon: +49 561 785-10101 24 Stunden und 7 Tage die Woche erreichbar.
     
  • Ebenso bieten auch die landwirtschaftlichen Verbände Ihren Mitgliedern Hilfe unter folgenden Kontakten an:

    Bauernverband Schleswig-Holstein
    Grüner Kamp 19-21
    24768 Rendsburg
    Ansprechpartner:
    Hans Friedrichsen, Telefon: +49 4846-387
    Klaus Dahmke, Telefon: +49 171 9727223
    Internet: www.bauern.sh.de

    Bundesverband Deutscher Milchviehhalter BDM e. V.
    Steintor 2a
    19243 Wittenburg
    Ansprechpartner für Berufskollegen in Schleswig-Holstein:

    Anneli Wehling, Kiebitzreihe
    Telefon: +49 412 150396

    Christoph Robert Lutze, Hohenwestedt
    Telefon: +49 151 55328029

    Ernst Jürgen Petersen, Bollingstedt
    Telefon: +49 170 2805891
    www.bdm-verband.org

    LandFrauenVerband Schleswig-Holstein e. V.
    Grüner Kamp 15-17
    24768 Rendsburg
    Fortbildungen und Seminare für Landfrauen
    Telefon: +49 4331 3359200
    buero@landfrauen-sh.de
    www.landfrauen-sh.de

* Tierschutzgesetz, Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung