Pflanzenschutzgerätekontrolle

Regelmäßige Kontrolle erforderlich

Pflanzenschutzgeräte unterliegen im Einsatz einem normalen Verschleiß – auch bei sachgerechter Wartung und Pflege. Die Verschleißerscheinungen treten bei allen Arten von Geräten aller Hersteller auf. Eine regelmäßige Sichtkontrolle vor Inbetriebnahme und auch im Betrieb ist daher selbstverständlich. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber geregelt, dass in Gebrauch befindliche Pflanzenschutzgeräte regelmäßig in einer amtlich anerkannten Kontrollstelle überprüft werden müssen. Gemeint ist die Pflichtkontrolle für Pflanzenschutzgeräte. In der Verordnung über die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten – „Pflanzenschutzgeräteverordnung“ – ist festgelegt, dass Verfügungsberechtigte und Besitzer ihre prüfpflichtigen Pflanzenschutzgeräte in Zeitabständen von 6 Kalenderhalbjahren prüfen zu lassen haben.

Zu bedenken ist, dass neben den Feldspritzen auch die folgenden Gerätearten der Prüfpflicht unterliegen:

  • Sprühgeräte für Flächen- und Raumkulturen
  • Heiß- und Kaltnebelgeräte
  • Karrenspritzen (Einsatz im Freiland und im Gewächshaus)
  • Streifen- bzw. Bandspritzgeräte (z. B.: Kartoffellegegeräte mit Knollen- oder Furchenbehandlung)
  • Schlauchspritzanlagen
  • Stationäre Flächenspritzgeräte (Gießwagen)
  • Luftfahrzeuge (Starr- und Drehflügler)
  • Spritzzüge der Deutschen Bahn und Zweiwegefahrzeuge
  • ULV (Ultra Low Volume)- Geräte, die nicht von einer Person getragen werden.

Alle diese Gerätearten mussten bis spätestens zum 30.06.2016 erstmalig überprüft worden sein, danach gilt der Prüfrhythmus von 6 Kalenderhalbjahren. Ein Einsatz der oben genannten Geräte zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln ohne gültige Prüfplakette ist nicht erlaubt und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Bis zum 31.12.2020 müssen darüber hinaus auch alle im Einsatz befindlichen Beizgeräte und Granulatstreuer amtlich geprüft worden sein.
Auch Düngerstreuer, mit denen gelegentlich oder regelmäßig Pflanzenschutzmittel (Schneckenkorn) ausgebracht werden, müssen von amtlich anerkannten Kontrollstellen geprüft werden.

Anforderungen

Pflanzenschutzgeräte müssen so beschaffen sein, dass ihre bestimmungsgemäße und sachgerechte Verwendung beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen und Tieren oder den Naturhaushalt hat. Nur wenn diese Anforderungen erfüllt sind, dürfen Pflanzenschutzgeräte in den Verkehr gebracht werden.

Der Hersteller oder Importeur von Pflanzenschutzgeräten hat daher dem Institut für Anwendungstechnik im Pflanzenschutz (im Julius-Kühn-Institut – JKI; vormals BBA) für jeden Gerätetyp vor dem erstmaligen Inverkehrbringen eine Erklärung abzugeben, dass das Pflanzenschutzgerät diesen Anforderungen entspricht.
Das Institut für Anwendungstechnik im Pflanzenschutz führt eine Liste der Gerätetypen, für die eine solche Erklärung abgegeben worden ist: die Pflanzenschutzgeräteliste.
Darüber hinaus können Pflanzenschutzgeräte in einem freiwilligen Verfahren einer eingehenden Prüfung durch das Institut für Anwendungstechnik im Pflanzenschutz unterzogen werden. Solchermaßen erfolgreich geprüfte Geräte können als ‚Anerkannte Geräte’ angeboten werden.

Düsen

Der Düsensatz ist eines der wichtigsten Elemente an einem Pflanzenschutzgerät. Ein optimales Ergebnis wird jedoch nur bei richtiger Einstellung aller Bauteile bzw. Regeleinrichtungen erzielt.

Das durch die Düsen erzeugte Tropfenspektrum entscheidet sowohl über den Benetzungsgrad auf der Zielfläche als auch über das Abdriftverhalten. Eine gute Benetzung wird eher mit kleinen Tropfen erreicht. Diese unterliegen jedoch eher der Abdriftgefahr als große Tropfen. Abdrift bedeutet Verlust im Hinblick auf die Zielfläche und damit ein erhöhtes Wirksamkeitsrisiko. Darüber hinaus kann Abdrift eine Gefährdung der Umwelt (z. B. von Oberflächengewässern) darstellen.

Düsen können einer Prüfung durch das Institut für Anwendungstechnik im Pflanzenschutz (im Julius-Kühn-Institut – JKI; vormals BBA) unterzogen werden. Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden sie als ‚Anerkannte Düsen’ in einer entsprechenden Liste geführt.

Abdriftmindernde Düsen an einem Pflanzenschutzgerät haben eine große Bedeutung, da durch deren Verwendung das Pflanzenschutzgerät als Verlustminderndes Gerät eingestuft werden kann. Beim Einsatz Verlustmindernder Geräte können im Hinblick auf viele Pflanzenschutzmittel weniger begrenzende Abstandsauflagen eingehalten werden, da die Abdriftgefahr gemindert ist.

Ansprechpartner

  • Dr. Wolfgang Pfeil

    Grüner Kamp 15-17
    24768 Rendsburg

    Tel. +49 4331 9453-388 Mobil +49 151 14195180
    Fax +49 4331 9453-389
    wpfeil@lksh.de

    Pflanzenschutzgerätekontrolle, Anwendungstechnik und Umweltverhalten von Pflanzenschutzmitteln, Ausnahmegenehmigung gemäß § 12 Abs. 2 PflSchG