Anwendungstechnik

Unter der Anwendungstechnik im Pflanzenschutz können alle technischen Geräte zusammengefasst werden, die dem Zweck des Schutzes von Kulturpflanzen dienen.

Das sind alle Feldspritzen und Sprühgeräte für Flächen und Raumkulturen, Bandspritzgeräte, stationäre Flächenspritzgeräte, Schlauchspritzen und Beizgeräte. Aber auch Luftfahrzeuge und Spritzzüge können prinzipiell anwendungstechnisch eingesetzt werden.

Alle Pflanzenschutzgeräte, auch ULV (Ultra Low Volume)-Geräte, die nicht vom Anwender getragen werden, müssen alle sechs Kalenderhalbjahre im Rahmen der Pflanzenschutzgeräteprüfung eine amtliche Prüfplakette erhalten.

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Basisinfos zur Planung und Erstellung von Reinigungsplätzen für Pflanzenschutzgeräte

Das Forum NAP unterstützt die „Basisinformation zur Planung und Erstellung von Reinigungsplätzen für Pflanzenschutzgeräte“ der Ad-hoc AG Reinigungsplätze.

  • Das Forum bittet die Länder, die Basisinformation bei den Wasserbehörden und Pflanzenschutzdiensten bekannt zu machen.
  • Die zuständigen Länderbehörden werden gebeten, den Bau von Reinigungsplätzen mit nachgelagerten biologischen Verfahren positiv zu bewerten.

Basisinformation zur Planung und Erstellung von Reinigungsplätzen für Pflanzenschutzgeräte

Nationaler Aktionsplan Pflanzenschutz (NAP):

Ziele im Bereich des Naturhaushalts, Gewässerschutz

Rückstände von Pflanzenschutzmitteln (PSM) und deren Metaboliten werden in Gewässern nachgewiesen. Es ist ein grundsätzliches Ziel, den Eintrag von PSM in Gewässer zu vermeiden. Eine Maßnahme ist die Vermeidung von Punkteinträgen. Einträge von PSM in Oberflächengewässer aus sogenannten „Punktquellen“ sind von signifikanter Bedeutung. Dabei sind Eintrittspfade über Hofabläufe und Abschwemmung von befestigten Flächen in die Kanalisation oder direkt in Oberflächengewässer als Hauptquellen identifiziert worden.

Reinigungsplätze mit nachgelagerten biologischen Verfahren zum Abbau von Wirkstoffresten im Waschwasser stellen einen nachhaltigen Beitrag zur Verhinderung von Punkteinträgen dar. Damit dienen sie einem aktiven Gewässerschutz im Sinne der Umsetzung des NAP zur nachhaltigen Anwendung von PSM.

Rechtlicher Hintergrund

Gemäß § 3 Abs. 1 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) in der Fassung vom 06. Februar 2012 darf Pflanzenschutz nur nach guter fachlicher Praxis (GFP) durchgeführt werden. Die derzeit gültigen Grundsätze für die GFP im Pflanzenschutz sind in der Broschüre des BMEL „Gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz, Grundsätze für die Durchführung“ vom 21. Mai 2010 aufgeführt. Hier heißt es: „Die Außenreinigung, Befüllung, Pflege und Wartung des Pflanzenschutzgerätes soll auf einer Anwendungsfläche erfolgen.

Steht eine befestigte Fläche mit Schmutzwasserfang und nachgelagerter Aufbereitung oder sachgerechter Entsorgung zur Verfügung, kann die Außenreinigung, Befüllung, Pflege und Wartung auch dort erfolgen. Die Flächenbefestigung muss eine Versickerung in den Untergrund und einen unkontrollierten Abfluss (z. B. in die Kanalisation oder in ein Gewässer) sicher ausschließen.“

Werden diese Anforderungen eingehalten, ist demnach das Reinigen von Spritzgeräten auf Reinigungsplätzen Bestandteil der guten fachlichen Praxis und damit auch rechtlich abgesichert!

Die sachkundige Reinigung der Pflanzenschutzgeräte wird weiterhin standardmäßig auf der Anwendungsfläche empfohlen. Reinigungsplätze sollten vor allem dort vorgesehen werden, wo eine Reinigung auf der Anwendungsfläche nur schlecht möglich ist.

Anforderungen an Reinigungsplätze für Pflanzenschutzgeräte

Reinigungsplätze sind geschlossene Systeme. Sie müssen der unsachgemäßen Gerätereinigung vorbeugen und so Punkteinträge in die Kanalisation, die Oberflächengewässer und das Grundwasser verhindern. Die Außenreinigung von Pflanzenschutzgeräten ist auf der Anwendungsfläche in vielen Fällen nicht ohne weiteres durchzuführen.

Aufbau eines Reinigungsplatzes:

  1. Wasserundurchlässige Reinigungsfläche
  2. Geregelter Abfluss in einen Sammeltank
  3. System zum Umgang mit dem Reinigungswasser

1.  Wasserundurchlässige Reinigungsfläche

Der Waschplatz muss dicht sein. Aus der Art der zu reinigenden Geräte ergeben sich die Anforderungen an Größe und Belastbarkeit der Reinigungsfläche. Eine entsprechend betonierte Fläche (WU-Beton mit Gefälle von 1 % bis 2 %) mit Aufkantungen erfüllt diese Bedingungen. Eine Ertüchtigung vorhandener Flächen (z. B. Pflasterflächen) ist beispielsweise durch verschweißte Bleche, Kunststoffbeschichtungen, Ausbetonierungen oder ähnliche Abdichtungen möglich.

2.  Geregelter Abfluss in einen Sammeltank

Das Reinigungswasser wird über einen Schlammfang in einen Pumpensumpf geleitet und von dort mithilfe einer Pumpe in einen Sammeltank überführt. Ein oberirdischer Standort des Sammeltanks ist zu empfehlen. Die Eignung bereits vorhandener Behälter sollte vor Ort geprüft werden (zum Beispiel Wassertanks, IBC-Behälter, Edelstahltanks oder GfK-Behälter).

Niederschlagswasser kann durch Dachkonstruktionen und Abdeckungen abgeleitet werden oder durch einen der Reinigungsfläche nachgelagerten Umschalter vom Waschwasser getrennt werden.

3.  Umgang mit dem Reinigungswasser

Durch die Reinigung von Pflanzenschutzgeräten werden anhaftende Pflanzenschutzmittel abgewaschen. Das Waschwasser, welches Pflanzenschutzmittel-Reste im Verdünnungsverhältnis von etwa 1:1000 enthält kann als Schmutzwasser (§ 54 (1) WHG) bezeichnet werden. Aufwendige technische Systeme (z. B. Aktivkohlefilter) sowie biologische Systeme stehen zur Reinigung des stark verdünnten Schmutzwassers zur Verfügung. Biologische Verfahren (z. B. Phytobac, Biofilter) sind derzeit noch zu bevorzugen, weil u. a.

  • die Wirkstoffreste biologisch abgebaut werden,
  • es sich um ein geschlossenes System handelt,
  • keine unmittelbaren Entsorgungsschritte durchzuführen sind,
  • die Auslegung der Anlage dem betrieblichen Ablauf modular anpassbar ist und in allen
  • landwirtschaftlichen, gartenbaulichen und forstwirtschaftlichen Betrieben einsetzbar ist

Die Systeme müssen dicht, standsicher und widerstandsfähig sein.

Niederschlagswasser muss getrennt erfasst werden.

Funktionsprinzip der biologischen Verfahren:

Der Abbau der Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe findet in einem mikrobiologisch aktiven Substrat statt, während der Wasseranteil von der Substratoberfläche verdunstet. Es handelt sich um ein geschlossenes System unter kontrollierten Bedingungen.   Die biologische Aktivität wird durch regelmäßiges Einarbeiten von Stroh als Substrat erhalten. Ein Austausch dieses Substrates ist grundsätzlich nicht vorgesehen; es ist Teil des geschlossenen Systems. Sollten die Substratbehälter nach Nutzungsende oder aus sonstigen Gründen geleert werden, so muss sichergestellt werden, dass sich in dem Substrat keine bedenklichen Reste der Wirkstoffe und deren Abbauprodukte mehr befinden. Erfahrungswerte für eine Verwertung des Substrats liegen derzeit nicht vor. Diese werden bei entsprechender Verfügbarkeit den zuständigen Stellen bereitgestellt.  

Ablaufplan eines geschlossenen Systems

Siehe Grafik oben rechts!

Diese Basisinformation dient der Planung und Erstellung von Reinigungsplätzen für Pflanzenschutzgeräte und stellt eine Entscheidungshilfe für zuständige Länderbehörden (Wasserbehörden, Pflanzenschutzdienste, Genehmigungsbehörden usw.) dar.

Spezielle Reinigungsplätze für Pflanzenschutzgeräte sind ein aktiver Beitrag zum Gewässer- und Umweltschutz.             

Ansprechpartner

  • Dr. Wolfgang Pfeil

    Grüner Kamp 15-17
    24768 Rendsburg

    Tel. +49 4331 9453-388 Mobil +49 151 14195180
    Fax +49 4331 9453-389
    wpfeil@lksh.de

    Pflanzenschutzgerätekontrolle, Anwendungstechnik und Umweltverhalten von Pflanzenschutzmitteln, Ausnahmegenehmigung gemäß § 12 Abs. 2 PflSchG