Saat- und Pflanzgutanerkennung

Zuständig für Saat- und Pflanzgutanerkennung ist die Landwirtschaftskammer

Den Vollzug des Saatgutverkehrsgesetzes übernimmt die Landwirtschaftskammer als nach Landesrecht zuständige Behörde und führt diese Aufgabe als Weisungsaufgabe für das Land Schleswig-Holstein durch.

Die Hauptaufgabe der Anerkennungsstelle ist die Zertifizierung von Saat- und Pflanzgut, denn nur anerkanntes Saat- und Pflanzgut darf vertrieben werden.

Das Verfahren der amtlichen Saatgutanerkennung beginnt mit der Anmeldung der Vermehrungsflächen durch die autorisierten Firmen. Die Mitarbeiter der Anerkennungsstelle überprüfen die Saatgutbezüge sowie die Vorfruchtsituation der Vermehrungsflächen. Nachfolgend werden bei allen Fruchtarten durch unabhängige Feldbesichtiger Kontrollen der Vermehrungsvorhaben durchgeführt, die die Reinheit und Sortenechtheit des späteren Saatgutes sichern sollen. Vor allem im Hybridfruchtanbau braucht man dazu ein geschultes Auge.

Nach erfolgreicher Feldbestandsprüfung erfolgt anhand von Proben des aufbereiteten Ernteguts die Untersuchung der Beschaffenheit in hierfür akkreditierten Laboren.
Anhand der Untersuchungsergebnisse entscheidet die Anerkennungsstelle, ob die gesetzlichen Normen in Bezug auf Reinheit, Keimfähigkeit, Besatz und Gesundheitszustand des Saatgutes erfüllt sind. Nur wenn alle Werte die gesetzliche Mindestnorm erfüllen, wird die jeweilige Saatgutpartie anerkannt.

Pflanzkartoffeln werden im Feld zwei- bis dreimalig vor der Ernte besichtigt. Anschließend folgen Laboruntersuchungen auf verschiedene Viren und Quarantänekrankheiten, um sicher zu stellen, dass das Pflanzgut die gesetzlichen Normen erfüllt. Eine Bonitur auf äußere Merkmale der Kartoffeln schließt das Anerkennungsverfahren ab. Ein erheblicher Anteil der Pflanzkartoffeln wird inzwischen auch in Drittländer außerhalb der EU exportiert.

Die Vermehrung, Aufbereitung und Beizung von Saatgut erfolgt in ausgewählten Betrieben in Schleswig-Holstein und sichert eine hohe Wertschöpfung in der Region. Saatgut aus Schleswig-Holstein findet aufgrund seiner hohen Qualitäten bundes- europa- und weltweit seine Abnehmer.

Im Jahr 2019 wurden in Schleswig-Holstein insgesamt 13.667 ha Vermehrungsfläche für Saat- und Pflanzgut angemeldet. Dies bedeutet einen Zuwachs zum Vorjahr von mehr als 2.000 ha (Vgl. 2018: 11.615 ha). Den größten Anteil der Vermehrungsfläche im Bereich Getreide nimmt der Winterweizen mit 4.937 ha ein, gefolgt von der Wintergerste, einschließlich Hybridgerste, mit 1.906 ha. Neben Getreide werden in Schleswig-Holstein auch Gräser, Leguminosen, Öl- und Faserpflanzen, sowie 2.608 ha Pflanzkartoffeln vermehrt.