Lehrgänge Neuerwerb Pflanzenschutzsachkunde

Neuerwerb der Pflanzenschutzsachkunde

Sofern kein entsprechender Abschluss wie beispielsweise im Beruf Landwirt/-in, Forstwirt/-in, Gärtner/-in vorliegt, kann man sich in einem Lehrgang zum Neuerwerb der Pflanzenschutzsachkunde auf die Sachkundeprüfung vorbereiten. Dabei wird zwischen folgenden Lehrgängen unterschieden:

  • Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
  • Abgabe von Pflanzenschutzmitteln.

Die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten umfassen folgende Bereiche:

  • Rechtsvorschriften im Bereich des Pflanzenschutzes
  • Zulassung, Genehmigung und Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln
  • Schadursachen bei Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen
  • Eigenschaften von Pflanzenschutzmitteln
  • Gute fachliche Praxis und integrierter Pflanzenschutz
  • Verhüten schädlicher Auswirkungen von Pflanzenschutzmaßnahmen auf Mensch, Tier und Naturhaushalt
  • Anwenderschutz

Gilt nur  für Anwender

  • bestimmungsgemäßer und sachgerechter Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und
  • Verwenden, Reinigen und Warten von Pflanzenschutzgeräten

Die Sachkundeprüfung wird vom Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer im Anschluss an den Lehrgang abgenommen.

Sachkundelehrgänge für Anwender (max. 15 Personen je Lehrgang):
 

21.10. bis 25.10.2024

18.11. bis 22.11.2024

02.12. bis 06.12.2024

20.01. bis 24.01.2025

17.02. bis 21.02.2025

03.03. bis 07.03.2025

Sachkundelehrgang für Abgeber (max. 30 Personen)

25.11. und 26.11.2024 Online Vorbereitungslehrgang                    27./28.11.2024 Sachkundeprüfung in Präsenz

24.02. und 25.02.2025 Vorbereitungslehrgang in Präsenz             26./27.02.2025 Sachkundeprüfung in Präsenz

Die Lehrgänge zum Neuerwerb der Pflanzenschutzsachkunde finden in der DEULA in Rendsburg statt. Bitte Anmeldungen direkt über die DEULA Rendsburg oder alternativ telefonisch unter +49 4331 847910.

Informationen zur Pflanzenschutz-Sachkundeprüfung

Prüfungsbestandteile

Die Sachkundeprüfung umfasst drei Prüfungsteile und ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens ausreichend bewertet worden ist.

Schriftliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung erfolgt überwiegend im Multiple-Choice-Verfahren. Zur Beantwortung der 25 Prüfungsfragen mit jeweils vier Antwortmöglichkeiten stehen max. 60 Minuten zur Verfügung. Mindestens eine Antwort ist bei jeder Frage richtig, es können aber auch bis zu vier Antworten richtig sein.

Mündliche Prüfung

In der mündlichen Prüfung wird max. 30 Minuten lang theoretisches und praxisbezogenes Fachwissen abgefragt.

Fachpraktische Prüfung

Die fachpraktische Prüfung ist insgesamt max. 30 Minuten lang und unterscheidet sich in der Ausrichtung der Aufgabenstellung je nach Art der Sachkunde. Für die Anwender-Sachkunde ist eine Arbeitsaufgabe zu erledigen  und bei der Abgeber-Sachkunde ein Beratungsgespräch durchzuführen und hierüber ein Fachgespräch (max.10 Minuten) zu führen.

Prüfungsinhalte

Die Prüfungsinhalte ergeben sich aus den gesetzlichen Vorgaben der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung.

Dabei setzt die Sachkunde für Abgeber keine Fertigkeiten im Umgang mit der Pflanzenschutztechnik voraus.

Prüfungsanmeldung und Gebühren

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt schriftlich direkt bei der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein und ist verbindlich.
Die Pflanzenschutz-Sachkundeprüfung ist gebührenpflichtig gemäß der aktuellen Landesverordnung über Verwaltungsgebühren für Pflanzenschutzangelegenheiten.

Wiederholung nicht bestandener Prüfungsteile

Sollte ein oder mehrere Prüfungsteile nicht bestanden worden sein, wird das Ergebnis schriftlich per Bescheid mitgeteilt.
Die bereits bestandenen Prüfungsteile müssen nicht wiederholt werden, wenn sich der Prüfling innerhalb von einem Jahr ab der Mitteilung der Noten der letzten Prüfung zur Wiederholungsprüfung anmeldet und dabei die Freistellungfür die bestandenen Prüfungsteile beantragt wird.

Regelungen bei Rücktritt, Krankheit, Nichterscheinen

Die Anmeldung zur Prüfung ist verbindlich. Wird die Teilnahme an der Prüfung (auch Teilprüfung/Wiederholungsprüfung) ohne ausreichende Entschuldigung versäumt, so gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden. Die Kosten sind vom Prüfling zu tragen.

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