Berechnung der N-Ausscheidung von Milchkühen auf Basis des Milchharnstoffgehaltes

Nach § 6 Abs. 4 Düngeverordnung (DüV) (2020) dürfen im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Flächen eines Betriebes maximal 170 kg Gesamt-N je Hektar und Jahr an organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln aufgebracht werden. Die Berechnung dieser Obergrenze erfolgt auf tierhaltenden Betrieben unter Heranziehung der mittleren Nährstoffausscheidung landwirtschaftlicher Nutztiere nach Anlage 1 DüV in Abhängigkeit des Produktionsverfahrens und der entsprechenden Leistungsklasse der gehaltenen Tiere. Die Verwendung abweichender Werte ist nur zulässig, wenn der Betrieb gegenüber der zuständigen Behörde sachgemäß ermittelte N-Ausscheidungen nachweisen kann. So können die spezifischen Werte für Milchkühe unter Heranziehung des Milchharnstoffgehalts berechnet und nachgewiesen werden.

Als Basisdaten für die Berechnung werden die hinterlegten Datensätze aus dem DLG Band „Ausscheidung landwirtschaftlicher Nutztiere (2008)“ verpflichtend herangezogen. Für den Berechnungsweg stellt die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein ein Excel-Tool zur Verfügung, wo folgende Daten eingegeben werden müssen:

Zunächst ist der Bezugszeitraum der Berechnungen anzuwählen (Kalender- bzw. Wirtschaftsjahr). Im nächsten Schritt ist die Futtergrundlage der Milchkühe zu definieren (Grünland oder Ackerfutterbau). Wenn die Grundfutterration im Jahresdurchschnitt zu mehr als 75 % aus Grünlandaufwuchs besteht, ist das Verfahren „Grünland“ zu wählen, bei weniger als 75 % aus Grünlandaufwüchsen in der Ration ist das Verfahren „Ackerfutterbau“ zu wählen. Des Weiteren müssen folgende Parameter in dem Formular für die Berechnung erfasst werden:

  • die Anzahl der Milchkühe (Jahresdurchschnittsbestand aus HITier)
  • die monatlich abgelieferte Milchmenge (kg)
  • der durchschnittliche monatliche Eiweißgehalt (%) der Milch
  • der durchschnittliche monatliche Harnstoffgehalt (ppm) der Milch

Die Daten sind den monatlichen Milchgeldabrechnungen zu entnehmen.

Im Rahmen einer Betriebskontrolle durch das LLUR sind die Belege und Berechnungen der N-Ausscheidungen auf Basis des Milchharnstoffgehaltes entsprechend vorzulegen. Die so errechneten N-Ausscheidungswerte sollen künftig auch über die Elektronische Nährstoffmeldung und Dokumentation Schleswig-Holstein (ENDO-SH) erfasst werden können.

 

 

 

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