Allgemeinverfügung der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein zur Bekämpfung des Rundköpfigen Apfelbaumbohrers (Saperda candida) auf der Insel Fehmarn im Kreis Ostholstein

Veröffentlicht am 14. Januar 2023

Die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein erlässt folgende                                                                                                 

 

Allgemeinverfügung:

Zur Bekämpfung des Rundköpfigen Apfelbaumbohrers (Saperda candida) auf der Insel Fehmarn im Kreis Ostholstein wird Folgendes angeordnet:

1. Abgegrenztes Gebiet

Im Kreis Ostholstein wird das aus dem beiliegenden Kartenausschnitt ersichtliche abgegrenzte Gebiet eingerichtet.

2. Maßnahmen in den Zonen
    2.1 Kontrollen

Verfügungsberechtigte und Besitzer/innen von Grundstücken in den Befallszonen (s. Karte) mit Wirtspflanzen (s. Tabelle 1) vom Rundköpfigen Apfelbaumbohrer (Saperda candida) sind verpflichtet, die Wirtspflanzen im Abstand von vier Wochen auf Anzeichen von Befall mit dem Rundköpfigen Apfelbaumbohrer (Saperda candida) zu kontrollieren oder kontrollieren zu lassen.

Tabelle 1: Wirtspflanzen vom Rundköpfigen Apfelbaumbohrer (Saperda candida)

Lateinische GattungsbezeichnungDeutsche Gattungsbezeichnung
Amelanchier spp.Felsenbirne
Aronia spp.Apfelbeere
Crataegus spp.Weißdorn, Rotdorn
Cotoneaster spp.Zwergmispel
Cydonia spp.Quitte
Malus spp.Apfel und Zierapfel
Prunus spp.Pflaume, Kirsche, Zier- und Blutpflaume, Zierkirsche
Pyrus spp.Birne und Zierbirne
Sorbus spp.Eberesche, Mehlbeere, Vogelbeere

Spp. Alle Arten der Gattung

Im Folgenden wird nur noch von den Wirtspflanzen des Rundköpfigen Apfelbaumbohrers (Saperda candida) gesprochen.

2.2 Anzeigepflicht

Werden Exemplare des Rundköpfigen Apfelbaumbohrers (Saperda candida) oder die Anzeichen eines Befalls (Genagsel am Stammgrund und Ausbohrlöcher mit einem Durchmesser von 8-9 mm) gefunden, ist dies unverzüglich mit Angabe des Standortes zu melden. Neben den Verfügungsberechtigten und Besitzer/innen sind auch Personen, die beruflich mit Wirtspflanzen oder Holz von Wirtspflanzen des Rundköpfigen Apfelbaumbohrers (Saperda candida) in dem abgegrenzten Gebiet zu tun haben, zur Meldung von Befall oder Befallsverdacht verpflichtet.

Meldungen sind an die

Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Abteilung Pflanzenbau, Pflanzenschutz, Umwelt
Grüner Kamp 15-17, 24768 Rendsburg
Tel. 04331-9543-0
E-Mail: psd-rendsburg@lksh.de

zu richten.

2.3 Betretungsrecht

Verfügungsberechtigte und Besitzer/innen von Grundstücken in den Befallszonen, auf denen Wirtspflanzen des Rundköpfigen Apfelbaumbohrers (Saperda candida) stehen, sind verpflichtet, Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern oder Beauftragten der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Zugang zu diesen zu gewähren, die Durchführung von Kontrollmaßnahmen sowie die Entnahme von befallsverdächtigem Pflanzenmaterial zu dulden
und die erforderliche Unterstützung zu leisten.

2.4 Bekämpfung

Wird an einer Wirtspflanze der Befall oder der Verdacht auf Befall durch den Rundköpfigen Apfelbaumbohrer (Saperda candida) festgestellt, so ist die/der Verfügungsberechtigte und der/die Besitzer/in verpflichtet, die Wirtspflanze unverzüglich entsprechend den Anweisungen der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein zu fällen oder fällen zu lassen, das Holz zu vernichten und den Wurzelstock bei Vorhandensein
von tieferliegenden Bohrgängen zu roden, roden zu lassen oder zu entfernen oder entfernen zu lassen. Gleiches gilt für alle befallsgefährdeten Wirtspflanzen, die in einem Radius von 200 m um die befallene Wirtspflanze herum stehen. Die Maßnahmen sind von sonstigen Berechtigten zu dulden.

2.5 Holz

Holz der Wirtspflanzen des Rundköpfigen Apfelbaumbohrers (Saperda candida), das seit 2019 in den Befallszonen gewonnen wurde (z.B. Brennholz und Totholz), ist durch die/den Verfügungsberechtigten und die/den Besitzer/in auf Anzeichen von Befall durch den Rundköpfigen Apfelbaumbohrer (Saperda candida) zu untersuchen. Ein Befallsverdacht oder der Befall ist unter Angabe des Lagerortes des Holzes zu melden. Bei einem bestätigten Verdacht ist die/der Eigentümer/in oder Verfügungsberechtigte des Holzes verpflichtet, das Holz unverzüglich nach den Anweisungen der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein zu vernichten.

Meldungen sind an die

Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Abteilung Pflanzenbau, Pflanzenschutz, Umwelt
Grüner Kamp 15-17, 24768 Rendsburg
Tel. 04331-9453-0
E-Mail: psd-rendsburg@lksh.de

zu richten.

Befallsverdächtiges Holz und befallenes Holz darf nur nach Überprüfung durch die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein mit ihrer Zustimmung von dem Ort, an dem es sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt befindet, entfernt werden.

3. Sofortige Vollziehung

Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1 und 2 wird hiermit angeordnet.

4. Widerrufs- und Auflagenvorbehalt

Diese Allgemeinverfügung kann jederzeit ganz oder teilweise widerrufen oder mit weiteren Auflagen versehen werden.

5. Wirksamkeit

Diese Allgemeinverfügung wird am Tage nach ihrer Bekanntmachung wirksam.

6. Einsichtnahme

Diese Allgemeinverfügung kann mit ihrer Begründung bei der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Grüner Kamp 15-17, 24768 Rendsburg zu den Geschäftszeiten Mo. bis Fr. von 9 bis 15 Uhr oder nach Vereinbarung eingesehen werden.

Veröffentlicht, Rendsburg, den 14.01.2023

Karte Abgegrenztes Gebiet (Befallszonen und Pufferzone) im Kreis Ostholstein zur Bekämpfung des Rundköpfigen Apfelbaumbohrers

Bilder zum Rundköpfigen Apfelbaumbohrer