Die Bundesregierung hat am 29. Juli 2020 ein neues Förderprogramm aufgelegt, mit dem ein Rückgang der Ausbildungsaktivitäten in stark von der Corona-Pandemie betroffenen klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) vermieden werden soll.
Antragsberechtigt sind KMU, die durch die Corona-Krise in erheblichem Umfang betroffen sind. Dafür gelten folgende Kriterien:
Wichtig:
Neben den genannten Bedingungen gelten die allgemeinen Voraussetzungen des Bundesprogramms.
Diese erfahren Sie unter folgendem Link >>
Sie finden dort auch Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Die Ausbildungsprämie wird für jede neu beginnende anerkannte Berufsausbildung gewährt, die frühestens ab dem 24. Juni 2020 bis 15. Februar 2021 beginnt. Die Ausbildungsprämie steht unter der Bedingung, dass das Ausbildungsverhältnis über die Probezeit hinaus fortbesteht. Die Ausbildungsprämie beträgt einmalig 2.000 Euro für jeden Ausbildungsvertrag. Sie wird nach erfolgreicher Beendigung der Probezeit ausgezahlt.
Bei erheblicher Betroffenheit durch die Corona-Krise (siehe oben) wird KMU, die eine höhere Anzahl von Ausbildungsverträgen abschließen als im Durchschnitt der letzten drei Jahre, die sog. Ausbildungsprämie plus gewährt. Sie beträgt 3.000 Euro für jeden zusätzlichen, die bisherige durchschnittliche Anzahl übersteigenden Ausbildungsvertrag. Die Prämie wird nach erfolgreicher Beendigung der Probezeit ausgezahlt.
Antragsweg und Vordrucke: Agentur für Arbeit >>
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die trotz Kurzarbeit die Ausbildung regulär fortsetzen, erhalten einen Zuschuss in Höhe von 75 Prozent der Ausbildungsvergütung. Die Förderung wird für jeden Monat gezahlt, in dem der Betrieb einen Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent angezeigt hat.
Wenn Ihr Unternehmen Kurzarbeit anzeigt, muss gleichzeitig eine Anzeige bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit erfolgen, dass die Ausbildung fortgesetzt wird. Hat Ihr Unternehmen bereits Kurzarbeit angezeigt, muss es dies unverzüglich nachholen.
Sie müssen der Agentur anzeigen, dass die Ausbildung fortgesetzt wird, bevor Sie den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung beantragen.
Verwenden Sie für die Anzeige folgenden Vordruck zu finden unter diesem Link >>
Übernimmt ein KMU Auszubildende aus einem KMU-Betrieb, der infolge der Corona-Krise insolvent ist, kann der aufnehmende Betrieb für diese Auszubildenden eine Übernahmeprämie erhalten. Die Prämie beträgt einmalig 3.000 Euro für jeden Auszubildenden und wird nach der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit gezahlt.
Wichtig:
Sie können eine Förderung mit der Übernahmeprämie für Ausbildungen erhalten, die zwischen 1. August und 30. Juni 2021 fortgesetzt werden.
Antragsweg und Vordrucke: Agentur für Arbeit >>
Weitere Informationen:
Antragsweg: Agentur für Arbeit >>
Informationen zum Bundesprogramm Ausbildungsplätze sichern >>
KMU mit mehr als 249 Mitarbeiter können eine Förderung über das Wirtschaftsministerium des Landes Schleswig-Holstein erhalten, wenn sie einen zusätzlichen Ausbildungsplatz für Auszubildende schaffen, die ihren Ausbildungsplatz aufgrund der Insolvenz ihres bisherigen Ausbildungsbetriebes verloren haben. Die Höhe der Zuwendung beträgt einmalig 2.000 Euro pro Auszubildenden.