Forstwirtschafstmeister/in

Zulassungsvoraussetzung:

Zur Meisterprüfung wird zugelassen, wer:

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Forstwirtin und Forstwirt und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder

2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder

3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.

Inhalte:

Die Meisterprüfung umfasst die Teile:

1. Produktion und Dienstleistungen,

2. Betriebs- und Unternehmensführung,

3. Berufsausbildung und Mitarbeiterführung

Es besteht die Möglichkeit, eine Aufstiegsfortbildungsförderung zu beantragen.