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Verpflichtende Coronatests auch für Betriebe in der Landwirtschaft und im Gartenbau

Nach der Coronaschutzverordnung vom 13.04.21 sind Arbeitgeber ab dem 19.04.21 verpflichtet, allen Mitarbeitern, die in ihrem Betrieb Vorort arbeiten, mindestens einmal wöchentlich einen Selbst- und Schnelltest auf eine Infektion mit dem Corona-Virus anzubieten.

Coronatests sind jetzt auch in Betrieben notwendig. Foto: Pixabay

Die Regelung sieht keine Ausnahme für Kleinstbetriebe mit wenigen Angestellten vor und gilt somit auch für Betriebe in Landwirtschaft und Gartenbau.

Quelle: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung.html