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EU: Verfahren gegen Deutschland hinsichtlich Umsetzung der Nitratrichtlinie eingestellt

Die Nachbesserungen durch die Neuausweisung der roten Gebiete und der kommenden Implementierung des Wirkungsmonitorings reichten aus, um die Anforderungen der Kommission zu erfüllen und drohende Strafzahlungen abzuwenden. Dies stellte die Europäische Kommission abschließend fest.

Deutschland hat die EU-Nitratrichtlinie richtig umgesetzt. Foto: Pixabay