Die Organe der Landwirtschaftskammer sind die Hauptversammlung, der Vorstand, der Präsident und der Geschäftsführer. Die Arbeit der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein wird vom Ehrenamt gelenkt. Das Präsidium (Vorstand) besteht aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten als Vertreter der Arbeitgeber und einem Vizepräsidenten als Vertreter der Arbeitnehmer. Höchstes Beschlussorgan der Landwirtschaftskammer ist die Hauptversammlung. Die Facharbeit wird in enger Abstimmung zwischen den Fachausschüssen und dem Vorstand gestaltet und vom Hauptamt entsprechend fachkundig umgesetzt.
Der Vorstand, an der Spitze der Präsident, koordiniert zusammen mit dem Geschäftsführer die Arbeit der Landwirtschaftskammer.
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Der Geschäftsführer leitet die Landwirtschaftskammer nach den Weisungen des Präsidenten und führt die Beschlüsse der Organe aus. mehr
Die Landwirtschaftskammer hat 11 Repräsentanten. Sie sind von der Hauptversammlung gewählte Vertreter.
Die Hauptversammlung kann Fachausschüsse bilden und mit besonderen Aufgaben betrauen. Die Ausschüsse haben eine beratende Funktion. mehr
Die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein gliedert sich in unterschiedliche Fachabteilungen, deren Schwerpunkte an der Praxis orientiert sind. mehr