Naturschutz

Lebensräume erhalten

Ziel des Naturschutzes ist es, Tier- und Pflanzenarten und ihre Lebensräume zu erhalten. Die rechtliche Grundlage hierfür stellt das Bundesnaturschutzgesetzt (BNatSchG) dar, von dem die Länder zum Teil abweichende Regelungen getroffen haben.

Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind (gem. § 1 BNatSchG):

  1. die biologische Vielfalt,
  2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen NUtzungsfähigkeit der Naturgüter sowie
  3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholgungswert von Natur und Landschaft

so zu schützen, dass diese auf Dauer gesichert sind.

Weitere Informationen, insbesondere die rechtlichen Vorschriften, können Sie unter folgenden Links einsehen: