Die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen kann finanziell gefördert werden. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten für die Weiterbildung im Agrarbereich.
Bildungsprämie des Bundesbildungsministeriums (BMBF)
Gefördert werden Erwerbstätige (Arbeitnehmer/innen und Selbstständige), die durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind - jedoch keine Auszubildende. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf die Grenze von 20.000 € nicht übersteigen (bei gemeinsamer Veranlagung gelten entsprechend 40.000 €). Der Zuschuss beträgt 50 % der Lehrgangskosten, max. 500 € alle zwei Jahre.
Förderung der Weiterbildung aus Mitteln des Landes Schleswig-Holstein (MLUR) und der EU (ELER)
Gefördert werden alle Beschäftigten (Arbeitnehmer/innen, Betriebsinhaber/innen, mithelfende Familienmitglieder), die in privaten agrarischen Betrieben (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Landwirtschaftliche Lohnunternehmen, Betriebshilfsdienste, Maschinenringe, Gartenbau, Baumschulen, Garten- und Landschaftsbau etc.) in Schleswig-Holstein tätig sind. Es werden ausschließlich Seminare der Landwirtschaftskammer gefördert.
Gefördert werden Personen, die in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Teichwirtschaft, Fischzucht oder in Land- und Forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen tätig sind. Voraussetzung ist, dass der Betrieb Arbeitnehmer/innen oder Auszubildende beschäftigt und, dass für diese Personen Beiträge zum QLF entrichtet werden.
Gefördert werden beschäftigte, geringqualifizierte Arbeitnehmer/innen und Arbeitnehmer/innen die in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten tätig sind. Es werden nur anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen bei bekannten Trägern (z. B. DEULA) gefördert.
Grüner Kamp 15-17
24768 Rendsburg
Tel. 04331/9453-211
Fax 04331/9453-229
hkrueger@lksh.de
Fachgebiete: Weiterbildung und Beratung ArbeitnehmerInnen im Agrarbereich, Agrarprogramme, einzelbetriebliche Förderung