Nach dem Berufsbildungsgesetz (§ 28 ff.) darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist. Die fachliche Eignung umfasst berufliche Fähigkeiten sowie berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse.
Um eine gute Ausbildung zu gewährleisten, muss auch der Ausbildungsbetrieb anerkannt werden. Die Kriterien hierfür werden in der jeweiligen Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für nachfolgende Berufe festgelegt:
Für die Anerkennung als Ausbildungsstätte müssen insbesondere folgende Voraussetzungen gegeben sein.
Die zuständige Stelle führt eine Liste der anerkannten Ausbildungsbetriebe für den jeweiligen Ausbildungsberuf.
Für den Beruf Landwirt steht zusätzlich eine monatlich aktualisierte Liste der freien Ausbildungsplätze zur Verfügung.
Weitere Informationen sind über den für den jeweiligen Beruf genannten Ansprechpartner erhältlich.
Grüner Kamp 15-17
24768 Rendsburg
Tel. 04331/9453-250
Fax 04331/9453-229
erimkus@lksh.de
Fachgebiete: Ausbildungsberatung Milchwirtschaft/Molkerei, Tierwirt, Pferdewirt