Ein Meisterbrief bescheinigt seinem/er Inhaber/in die meisterhafte Beherrschung seines/ihres Handwerks:
Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist eine Berufspraxiszeit von zwei Jahren in dem Frage stehenden Beruf, von mindestens drei Jahren in einem anderen agrarischen Beruf bzw. von fünf Jahren bei Berufsabschluss in einem anderen Beruf oder ohne Berufsabschluss. Praktikum, Zivildienst und geringfügige Beschäftigung zählen nicht als Berufspraxis.
Die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein führt die Meisterprüfung im gesetzlichen Auftrag als zuständige Stelle für die Agrarberufe durch. Darüber hinaus bietet sie für verschiedene Berufe Vorbereitungslehrgänge berufsbegleitend an. Diese sind keine Voraussetzung für die Prüfung, bieten jedoch die Gelegenheit, sich intensiv und praxisnah mit den o.a. Fragen auseinander zu setzen.
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Fachgebiete: Meisterfortbildung Landwirt/Tierwirt, Begabtenförderung